Das Fortbildungsangebot orientiert sich an der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die die Durchführungsverordnung des Baukammerngesetzes umsetzt. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst für jedes Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt (Pkt.) einer Unterrichtsstunde (Ustd.) à 45 Minuten.
Weitere Veranstaltungen, die im Rahmen der Fortbildungspflicht anerkannt werden, finden Sie im Angebot zur Aus- und Fortbildung für Sachverständige (SV). Für die Teilnahme wird der entsprechende Kenntnisstand vorausgesetzt.
Alternativ zum Kalender können Sie Seminare auch über Themenbereiche oder Veranstaltungsreihen finden.
Datum | Titel | Ort | Themenreihe | ||
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MO01.07.2024 | F | Trockenbau - Gestaltungstechnik — Raumideen realisieren mit Trockenbau* mehr | Online | Innenraumgestaltung | |
DO04.07.2024 | SV | SV-Fortbildung: Schadensfrei bauen — Massive Außenwandkonstruktionen mehr | Online | Schadensfrei bauen Energieeffizientes Bauen | |
MI03.07.2024 ZUS. ANGEBOT | F | Praxisberater:in Vergabe — Qualifizierungsmodul 3 - Werkzeuge mehr | Düsseldorf | ||
DI02.07.2024 | F | Honorarrecht aktuell* mehr | Düsseldorf |