Das Fortbildungsangebot orientiert sich an der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die die Durchführungsverordnung des Baukammerngesetzes umsetzt. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst für jedes Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt (Pkt.) einer Unterrichtsstunde (Ustd.) à 45 Minuten.
Weitere Veranstaltungen, die im Rahmen der Fortbildungspflicht anerkannt werden, finden Sie im Angebot zur Aus- und Fortbildung für Sachverständige (SV). Für die Teilnahme wird der entsprechende Kenntnisstand vorausgesetzt.
Alternativ zum Kalender können Sie Seminare auch über Themenbereiche oder Veranstaltungsreihen finden.
Datum | Titel | Ort | Themenreihe | ||
---|---|---|---|---|---|
MI02.10.2024 | F | Architekturexkursion Graz und Ljubljana (5-tägig) mehr | Graz / Ljubljana | Planen und Bauen im Quartier | |
DI01.10.2024 | F | BIM Modul 2 - Informationserstellung nach dem BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern mehr | Online | BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern |