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Die BauGB-Novelle 2026 - Baugesetzbuch-Upgrade

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Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Das Gesetz befindet sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung, soll aber zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten (Stand 07/2026).

 

Für Wohnbebauung sowie ergänzende Nutzungen, für die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ein Baugebiet ausweist, das zumindest auch dem Wohnen dient, soll gesetzlich ein überragendes öffentliches Interesse angeordnet werden. Auch im Naturschutzrecht soll klargestellt werden, dass Interessen des Wohnungsbaus ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein können.

 

Das Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen soll insbesondere durch die vollständige Digitalisierung der Beteiligungsverfahren sowie erweiterte Präklusionsregelungen aktualisiert werden, um Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen zu minimieren. Mehrfachbeteiligungen sollen reduziert und Doppelprüfungen vermieden werden. Zudem soll es Fristen für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens geben. Eine weitere Verfahrensbeschleunigung soll durch eine Vereinfachung der Umweltprüfung erreicht werden. Im Bereich der Erneuerbaren Energien soll eine Steuerung durch den Flächennutzungsplan erfolgen können und für Kommunen sollen die Handlungsmöglichkeiten werden im Bereich der Vorkaufsrechte gestärkt werden. Schließlich wird mit dem BauGB-Upgrade auch die EU-Wiederherstellungsverordnung umgesetzt. Weitere Änderungen sind in der BauNVO und im Raumordnungsgesetz geplant.

 

In dem Seminar werden die geplanten Änderungen anhand des aktuellen Gesetzgebungsstandes vorgestellt.

Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr

Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.

Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.

Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.

Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.

Details

V.-Nr.26001389


TerminMo., 02.11.2026

Zeit09:00 - 17:00

OrtOnline

ArtOnline-Seminar
Fortbildung


Pkt./Ustd.8


Kosten

Mitglied150,00 €

Gast300,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


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Referent

Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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