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Weiterbildungsprogramm Für Absolvent:innen & Junior-Mitglieder

Unser Weiterbildungsprogramm richtet sich an Absolvent:innen & Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung

 

Zum gesamten Weiterbildungsprogramm

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Sie sind Mitglied, Sachverständige:r oder Gast?

Sie befinden sich auf der Seite für Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Akademie. Das Fortbildungsprogramm für Mitglieder, Sachverständige und Gäste ist ein anderes, dieses finden Sie hier:

Austausch & Netzwerken Rechtliche Grundlagen des Wettbewerbs- und Vergabewesens

Die Teilnahme an Wettbewerben wird insbesondere von vielen jungen Planerinnen und Planern als Königsdisziplin der Architektur angesehen, da die Entwurfslehre bereits im Studium eine beherrschende Rolle einnimmt und ein Wettbewerbserfolg den ersten großen Auftrag verheißt. Für die erfolgreiche Beteiligung an Wettbewerben sind neben den entwurflichen Fähigkeiten jedoch auch Kenntnisse des Berufs- und des Vergaberechts von Bedeutung.

Das Seminar bereitet auf erste eigenständige Teilnahmen an Wettbewerben vor, wendet sich jedoch auch an Mitwirkende an Wettbewerbsprojekten als angestellte:r oder freie:r Mitarbeiter:in. Es werden insbesondere Kenntnisse der „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ (RPW 2013) und des Vergaberechts vermittelt.

  • 17.01.2026 - in Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen
  • Direkter Austausch mit Referentin & weiteren Teilnehmenden
  • Intensives Lernen ohne Ablenkung

Mehr Informationen

Architekt:in werden!

Die Berufsbezeichnungen „Architekt:in“, „Innenarchitekt:in“, „Landschaftsarchitekt:in“ und „Stadtplaner:in“ sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste seiner Fachrichtung eingetragen ist, darf sie führen. Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden. Seit 2022 können Sie bereits nach dem mindestens achtsemestrigen Fach-Studium „Junior-Mitglied“ werden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Berufseinstieg und zum Kammerstart finden Nachwuchs-Planer:innen in der Broschüre 15 FAQs für Studierende und Absolventen*innen (PDF).

Gemäß dem Baukammerngesetz (BauKaG NRW) vom 14. März 2022 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO BauKaG NRW) müssen Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sich in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eintragen zu lassen.

Neben der vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit ist der Nachweis von mindestens 112 Unterrichtsstunden Weiterbildung in vorgegebenen Fachbereichen erforderlich. Dabei müssen mindestens 32 Unterrichtsstunden im Bereich „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ absolviert werden.

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website der Architektenkammer.

Unser Weiterbildungsprogramm (W) richtet sich gezielt an Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der genannten Fachrichtungen und unterstützt sie auf ihrem Weg zur Eintragung.

Bitte beachten Sie, dass die in diesem Programm genannte Zuordnung zu Themengebieten nach DVO BauKaG NRW § 10 lediglich der Orientierung dient. Die abschließende Beurteilung liegt ausschließlich beim Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

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