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Weiterbildungsprogramm Für Absolvent:innen & Junior-Mitglieder

Unser Weiterbildungsprogramm richtet sich an Absolvent:innen & Junior-Mitglieder der Fachrichtungen
Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.

Das neue Weiterbildungsprogramm von Oktober 2026 bis März 2027 ist ab sofort buchbar.

Zum gesamten Weiterbildungsprogramm

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Sie sind Mitglied, Sachverständige:r oder Gast?

Sie befinden sich auf der Seite für Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Akademie. Das Fortbildungsprogramm für Mitglieder, Sachverständige und Gäste ist ein anderes, dieses finden Sie hier:

Kongress für Architektur und Stadtplanung KONTUR27 - Räume für die Gesellschaft

Wie können Architektur und Stadtplanung dazu beitragen, eine demokratische, gerechte und nachhaltige Gesellschaft zu gestalten? Welche Verantwortung tragen Planende angesichts gesellschaftlicher Veränderungen, wachsender sozialer Herausforderungen und der ökologischen Transformation? Und wie lassen sich Räume entwickeln, die Teilhabe ermöglichen, Gemeinschaft stärken und langfristig resilient sind?

Der erste große Bildungskongress der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, in Kooperation mit der Architektenkammer NRW, greift diese Fragen auf. Unter dem Titel „Räume für die Gesellschaft“ bringt KONTUR27 am 11. März 2027 im Congress Center Düsseldorf (CCD) Architekt:innen, Innenarchitekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Stadtplaner:innen, Junior-Mitglieder sowie Akteure aus Wissenschaft, Forschung, Verwaltung und Politik zusammen.

Zur Buchung als Junior-Mitglied / Absolvent:in

Zur Buchung als Mitglied / Gast

Architekt:in werden!

Die Berufsbezeichnungen „Architekt:in“, „Innenarchitekt:in“, „Landschaftsarchitekt:in“ und „Stadtplaner:in“ sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste seiner Fachrichtung eingetragen ist, darf sie führen. Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden. Seit 2022 können Sie bereits nach dem mindestens achtsemestrigen Fach-Studium „Junior-Mitglied“ werden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Berufseinstieg und zum Kammerstart finden Nachwuchs-Planer:innen in der Broschüre 15 FAQs für Studierende und Absolventen*innen (PDF).

Gemäß dem Baukammerngesetz (BauKaG NRW) vom 14. März 2022 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO BauKaG NRW) müssen Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sich in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eintragen zu lassen.

Neben der vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit ist der Nachweis von mindestens 112 Unterrichtsstunden Weiterbildung in vorgegebenen Fachbereichen erforderlich. Dabei müssen mindestens 32 Unterrichtsstunden im Bereich „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ absolviert werden.

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website der Architektenkammer.

Unser Weiterbildungsprogramm (W) richtet sich gezielt an Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der genannten Fachrichtungen und unterstützt sie auf ihrem Weg zur Eintragung.

Bitte beachten Sie, dass die in diesem Programm genannte Zuordnung zu Themengebieten nach DVO BauKaG NRW § 10 lediglich der Orientierung dient. Die abschließende Beurteilung liegt ausschließlich beim Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

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