
Weiterbildungsprogramm Für Absolvent:innen & Junior-Mitglieder
Unser Weiterbildungsprogramm richtet sich an Absolvent:innen & Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung
Sie sind Mitglied, Sachverständige:r oder Gast?
Sie befinden sich auf der Seite für Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Akademie. Das Fortbildungsprogramm für Mitglieder, Sachverständige und Gäste ist ein anderes, dieses finden Sie hier:
Architekt:in werden!
Die Berufsbezeichnungen „Architekt:in“, „Innenarchitekt:in“, „Landschaftsarchitekt:in“ und „Stadtplaner:in“ sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste seiner Fachrichtung eingetragen ist, darf sie führen. Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden. Seit 2022 können Sie bereits nach dem mindestens achtsemestrigen Fach-Studium „Junior-Mitglied“ werden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Berufseinstieg und zum Kammerstart finden Nachwuchs-Planer:innen in der Broschüre 15 FAQs für Studierende und Absolventen*innen (PDF).
Gemäß dem Baukammerngesetz (BauKaG NRW) vom 14. März 2022 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO BauKaG NRW) müssen Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sich in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eintragen zu lassen.
Neben der vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit ist der Nachweis von mindestens 112 Unterrichtsstunden Weiterbildung in vorgegebenen Fachbereichen erforderlich. Dabei müssen mindestens 32 Unterrichtsstunden im Bereich „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ absolviert werden.
Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website der Architektenkammer.
Unser Weiterbildungsprogramm (W) richtet sich gezielt an Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der genannten Fachrichtungen und unterstützt sie auf ihrem Weg zur Eintragung.
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Programm genannte Zuordnung zu Themengebieten nach DVO BauKaG NRW § 10 lediglich der Orientierung dient. Die abschließende Beurteilung liegt ausschließlich beim Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
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Termin:19.02.2026
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Termin:25.02.2026
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