
Weiterbildungsprogramm Für Absolvent:innen & Junior-Mitglieder
Unser Weiterbildungsprogramm richtet sich an Absolvent:innen & Junior-Mitglieder der Fachrichtungen
Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.
Sie sind Mitglied, Sachverständige:r oder Gast?
Sie befinden sich auf der Seite für Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Akademie. Das Fortbildungsprogramm für Mitglieder, Sachverständige und Gäste ist ein anderes, dieses finden Sie hier:
Öffentlich-rechtliche Grundlagen Planungsrecht im Baugenehmigungsverfahren
Ziel dieser Präsenz-Veranstaltung in Oberhausen ist die Vermittlung von Grundlagen für einen sicheren Umgang mit dem Planungsrecht im Baugenehmigungsverfahren, insbesondere hinsichtlich des Baurechts in Verbindung mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben. Für einen sicheren und zielorientierten Umgang mit den Behörden erhalten die Teilnehmenden anhand von fallbezogenen Einzelbeispielen einen hilfreichen Wegweiser, um schnell und wirtschaftlich eine Genehmigung zu erwirken. Beide Referierende waren langjährig als Leitung in Baubehörden tätig.
Architekt:in werden!
Die Berufsbezeichnungen „Architekt:in“, „Innenarchitekt:in“, „Landschaftsarchitekt:in“ und „Stadtplaner:in“ sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste seiner Fachrichtung eingetragen ist, darf sie führen. Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden. Seit 2022 können Sie bereits nach dem mindestens achtsemestrigen Fach-Studium „Junior-Mitglied“ werden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Berufseinstieg und zum Kammerstart finden Nachwuchs-Planer:innen in der Broschüre 15 FAQs für Studierende und Absolventen*innen (PDF).
Gemäß dem Baukammerngesetz (BauKaG NRW) vom 14. März 2022 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO BauKaG NRW) müssen Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sich in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eintragen zu lassen.
Neben der vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit ist der Nachweis von mindestens 112 Unterrichtsstunden Weiterbildung in vorgegebenen Fachbereichen erforderlich. Dabei müssen mindestens 32 Unterrichtsstunden im Bereich „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ absolviert werden.
Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website der Architektenkammer.
Unser Weiterbildungsprogramm (W) richtet sich gezielt an Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der genannten Fachrichtungen und unterstützt sie auf ihrem Weg zur Eintragung.
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Programm genannte Zuordnung zu Themengebieten nach DVO BauKaG NRW § 10 lediglich der Orientierung dient. Die abschließende Beurteilung liegt ausschließlich beim Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
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Termin:15.07.2026
Ort:Online
Weiterbildung Junior-Mitgl. / Absolv. -
Termin:25.08.2026
Ort:Oberhausen
Weiterbildung Junior-Mitgl. / Absolv. -
Termin:26.08.2026
Ort:Online
Weiterbildung Junior-Mitgl. / Absolv.