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Weiterbildungsprogramm Für Absolvent:innen & Junior-Mitglieder

Unser Weiterbildungsprogramm richtet sich an Absolvent:innen & Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung

Das neue Akademieprogramm mit Terminen von April bis September 2026 ist buchbar! Das Team der Akademie freut sich auf Ihre Anmeldungen.

Zum gesamten Weiterbildungsprogramm

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Sie sind Mitglied, Sachverständige:r oder Gast?

Sie befinden sich auf der Seite für Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Akademie. Das Fortbildungsprogramm für Mitglieder, Sachverständige und Gäste ist ein anderes, dieses finden Sie hier:

Planungs- und Baupraxis | Kommunale Infrastrukturplanung Klimaanpassung in der Stadtplanung - Strategien, Maßnahmen und Instrumente

Thematischer Schwerpunkt des Seminars sind planerische Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit zunehmenden Hitzebelastungen in der Stadt. Maßnahmen der Grünen Stadt (mehr Grünanteil), Blauen Stadt (mehr Wasser in der Stadt), Grauen Stadt (mehr Verschattung) und Weißen Stadt (Abstrahlung durch Albedo-Effekt) werden beispielhaft vorgestellt. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie die vorhandenen Planungsinstrumente für die Umsetzung der Klimaanpassungsziele genutzt werden können. Dazu werden Anwendungsbeispiele aus einzelnen Städten herangezogen. Die Betrachtung richtet sich auf alle räumlichen Maßstabsebenen von der Gesamtstadt bis zum Stadtquartier.

Mehr Informationen

Architekt:in werden!

Die Berufsbezeichnungen „Architekt:in“, „Innenarchitekt:in“, „Landschaftsarchitekt:in“ und „Stadtplaner:in“ sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste seiner Fachrichtung eingetragen ist, darf sie führen. Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden. Seit 2022 können Sie bereits nach dem mindestens achtsemestrigen Fach-Studium „Junior-Mitglied“ werden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Berufseinstieg und zum Kammerstart finden Nachwuchs-Planer:innen in der Broschüre 15 FAQs für Studierende und Absolventen*innen (PDF).

Gemäß dem Baukammerngesetz (BauKaG NRW) vom 14. März 2022 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO BauKaG NRW) müssen Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sich in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eintragen zu lassen.

Neben der vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit ist der Nachweis von mindestens 112 Unterrichtsstunden Weiterbildung in vorgegebenen Fachbereichen erforderlich. Dabei müssen mindestens 32 Unterrichtsstunden im Bereich „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ absolviert werden.

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website der Architektenkammer.

Unser Weiterbildungsprogramm (W) richtet sich gezielt an Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der genannten Fachrichtungen und unterstützt sie auf ihrem Weg zur Eintragung.

Bitte beachten Sie, dass die in diesem Programm genannte Zuordnung zu Themengebieten nach DVO BauKaG NRW § 10 lediglich der Orientierung dient. Die abschließende Beurteilung liegt ausschließlich beim Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

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