Service

Die Akademie der Architektenkammer gGmbH ist die gemeinnützige Bildungseinrichtung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Ihr Fokus liegt auf der Fortbildung von Mitgliedern der AKNW, der Weiterbildung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie auf der Förderung von wissenschaftlichen Projekten, Forschung und Entwicklung im Bereich Planen und Bauen.

Mit einem breiten Angebot an Seminaren und Veranstaltungen unterstützt die Akademie sowohl die Mitglieder von Architektenkammern als auch interessierte Gäste. Das Programm ist darauf ausgerichtet, die vielfältigen Herausforderungen und Fragestellungen aus der täglichen Praxis von Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern zu adressieren.

Erfahrene Fachreferentinnen und Fachreferenten vermitteln Inhalte mit modernen, didaktisch durchdachten Konzepten. Hochwertige Seminarunterlagen, technisch zeitgemäße Räumlichkeiten und ein motiviertes Team sorgen für eine professionelle Lernumgebung.

Seit dem Jahr 2005 sind alle Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre berufliche Fortbildung zu dokumentieren und auf Anfrage nachzuweisen (vgl. BauKaG, Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW). Der Umfang beträgt seit Beginn des Jahres 2024 mindestens 16 Fortbildungspunkte im Kalenderjahr.

Absolvent:in? Junior-Mitglied?

Wenn Sie Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in oder Stadtplaner:in werden möchten, müssen Sie, bevor Sie sich in die Liste Ihrer Fachrichtung eintragen lassen können, eine zweijährige berufspraktische Zeit absolvieren. Die Akademie bietet anerkannte Weiterbildungen an, die für die Eintragung notwendig sind.

Unser Angebot im Überblick

FAQ

Fragen und Antworten

Passwort notwendig

Die Mitglieder der Architektenkammer NRW üben Berufe aus, bei denen höchste Qualifikation und Wissen erwartet werden. Daher hat der Gesetzgeber geregelt, dass alle AKNW-Mitglieder ihre berufliche Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Fortbildungspunkten pro Jahr dokumentieren und auf Anfrage nachweisen müssen.

Lebenslanges Lernen ist in einer sich technisch rasant entwickelnden Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Auch die kontinuierlichen gesellschaftlichen Veränderungen in Zeiten der Globalisierung zwingen alle qualifizierten Berufsstände zur ständigen Fortbildung

Der Gesetzgeber überlässt es den Angehörigen des Berufsstandes selbst, die Erfüllung der Fortbildungspflicht zu überprüfen und hat diese Aufgabe der Architektenkammer NRW übertragen. Informationen dazu gibt es im Praxishinweis Verpflichtende Fortbildung für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Die nähere Ausgestaltung der Fortbildung wird in der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW geregelt.

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