
Aufbruch im Bauplanungsrecht? - Aktuelle Beschleunigungsgesetzgebung (halbtags)
Die Bereitstellung von Wohnraum ist seit jeher Kernaufgabe der Bauleitplanung und der Bauverwaltung. Seit Jahren besteht auf dem Wohnungsmarkt – insbesondere in Ballungszentren – ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, das bislang nicht behoben werden konnte. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen ist eine der sozialen Fragen unserer Zeit und birgt zugleich hohe gesellschaftliche Sprengkraft.
Als vermeintlichen Hemmschuh für die gemeindliche Bauleitplanung wie auch für die Baugenehmigungsebene im Allgemeinen und den Wohnungsbau im Besonderen hat der Gesetzgeber das Bauplanungsrecht identifiziert und sieht den Bedarf, rechtlich nachzusteuern.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber eine Zeitenwende im Bauplanungsrecht ausgerufen, die im Zeichen der Beschleunigung steht. Bereits das am 9. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – die sog. BauGB-Novelle 2025 – brachte gravierende Änderungen mit sich: Erleichterungen bei der Zulassung von Wohnbauvorhaben im Wege der Befreiung und Abweichung, erweiterte lärmbezogene Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen sowie mit § 246e BauGB (sog. „Bau-Turbo“) eine „Superbefreiungsvorschrift“, die das tradierte System des BauGB verlässt.
Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts geht noch weiter und kündigt die wohl tiefgreifendste strukturelle Novelle des Planungsrechts seit Jahren an. Vorgesehen sind unter anderem ein eigenständiger Bebauungsplan zur Deckung dringenden Wohnbedarfs, eine gestraffte Umweltprüfung, die durchgängige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, eine reduzierte Mehrfachbeteiligung sowie die Öffnung der Kerngebiete für das Wohnen und viele weitere Änderungen.
Das Seminar stellt die wesentlichen Neuerungen aus der Beschleunigungsgesetzgebung vor, ordnet sie dogmatisch in das geltende Bauplanungsrecht ein und beleuchtet ihre Konsequenzen für die tägliche Praxis von Architektur- und Stadtplanungsbüros. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie der angekündigte Aufbruch in der Planungs- und Genehmigungspraxis tatsächlich trägt.
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.
Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Details
V.-Nr.26001358
TerminDi., 01.12.2026
Zeit09:00 - 12:30
OrtOnline
ArtOnline-Halbtagsveranstaltung
Fortbildung
Pkt./Ustd.4
Kosten
Mitglied80,00 €
Gast160,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Referent
Florian Dawe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht