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Die BauO NRW - Novelle 2026 - Neue Spielräume, neue Verantwortung in der Praxis (halbtags)

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Mit der Dritten Änderungsnovelle der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) treten zum 1. September 2026 zahlreiche Neuerungen in Kraft.

 

Die Halbtagsveranstaltung vermittelt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. Die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen eröffnen neue strategische Spielräume, bringen aber gleichzeitig gestiegene Eigenverantwortung der Architekt:innen und Planenden für die Planungs- und Baupraxis mit sich.

 

Inhalte:

 

  • Neuausrichtung im Bauordnungsrecht: Wegfall der pauschalen Verpflichtung auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugunsten fokussierter gesetzlicher Schutzziele (§ 3 BauO NRW 2018).

 

  • Geänderte bauaufsichtliche Befugnisse: Erfordernis zum Eingreifen der Behörde nur noch als „Kann-Regelung“, wenn der Vollzug der Vorschriften und Anordnungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden kann (§ 58 BauO NRW 2018) 

 

  • Erleichterungen im Bestand: Die neue „Oldtimer-Regelung“ für flexiblere Nutzungsänderungen, Dachgeschossausbauten und Aufstockungen ohne starre Neubaustandards (§ 59 BauO NRW 2018).

 

  • Weniger Bürokratie, mehr Tempo: Einführung der Kategorie „Standardgebäude“ zur Vermeidung überzogener Sonderbauanforderungen sowie die Ausweitung der Genehmigungsfreistellung (§ 2 BauO NRW 2018).

 

  • Erweiterte Genehmigungsfreistellung: u.a. die Ausweitung auf alle Gebäudeklassen und Einbeziehung von Dachgeschossänderungen zu Wohnzwecken inklusive Dachgauben (§ 63 BauO NRW 2018).

 

  • Veränderte Verfahrensabläufe: Verfahrensfreiheit für Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung (§ 62 BauO NRW 2018) sowie stärkere Einbindung qualifizierter Prüfingenieure und Prüfsachverständiger zur Behördenentlastung (§ 68 BauO NRW 2018).

 

  • Digitalisierung: Der Bauantrag ist elektronisch bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

 

  • Belichtung im Bestand: Neue Verbindung der Mindestfensterfläche zur Raumgröße bei Nutzungsänderungen (§ 46 BauO NRW 2018).

 

  • Baugenehmigungsfiktion: Vollständige Anträge können nach 3 Monaten in die Genehmigungsfiktion laufen.

 

Das Seminar richtet sich an Architektinnen, Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten und Stadtplanerinnen und Stadtplaner, die sich frühzeitig auf die veränderte Rechtslage im Bauordnungsrecht vorbereiten wollen. 

 

Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr

Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.

Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.

Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.

Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.

Details

V.-Nr.26001272


TerminFr., 25.09.2026

Zeit09:00 - 12:30

OrtOnline

ArtOnline-Halbtagsveranstaltung
Fortbildung
Zusatz-Angebot


Pkt./Ustd.4


Kosten

Mitglied70,00 €

Gast140,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


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Referentin

Dipl.-Ing. Angela von Hall, Architektin, AKNW

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