Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Überblick
Am 10.07.2026 haben Bundestag und Bundesrat das neue „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ (GModG) verabschiedet. Damit wird die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes umgesetzt. Im Eckpunktepapier vom 24.02.2026 heißt es hierzu: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71–71p sowie § 72 des GEG werden gestrichen.
Mit diesem sog. Gebäudemodernisierungsgesetz ergeben sich zahlreiche Neuerungen. Diese betreffen u.a.
∙ das Anforderungsniveau für den Einbau von Heizungen
∙ neue Nachrüstungsregelungen für Nichtwohngebäude
∙ Änderungen in der Ableitung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergiebedarfs
∙ Neue Bewertungsmaßstäbe durch aktualisierte Normen (neue DIN/TS 18599 : 2025-10 und DIN 4108-2 : 2026-05)
Zudem werden die Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen erweitert – ab 2028 für zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude, unter Einbezug von Materialität und Komponenten.
Im Seminar werden folgende Inhalte behandelt:
∙ Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
- Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz
∙ Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
∙ Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
∙ Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
∙ Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606
Diese Veranstaltung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 UE (Wohngebäude), 8 UE (Nichtwohngebäude) und 8 UE (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.
Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Details
V.-Nr.26001265
TerminDi., 15.09.2026
Zeit09:00 - 17:00
OrtOnline
ArtOnline-Seminar
Fortbildung
Zusatz-Angebot
Pkt./Ustd.8
Kosten
Mitglied150,00 €
Gast300,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Referent
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Architekt, staatlich anerkannter SV für Schall- und Wärmeschutz