Das GEG und die Berücksichtigung erneuerbarer Energien
Geeignet als Sachverständigenfortbildung für staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz.
Seit der 1. Änderungsnovelle vom 1.1.2023 ist eine erfolgreiche Nachweisführung im Neubau der geltenden Anforderungen praktisch nur noch mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien möglich. Mit der 2. Gesetzesnovelle besteht nur noch ein Pflichtanteil Erneuerbarer Energien bei Einbau neuer Heizungen, und zwar 65 %. Dieser gilt für zu errichtende Gebäude seit dem 1.1.2024, für Bestandsgebäude erst bei Austausch einer Heizung und Vorliegen einer Wärmeplanung. Diese Änderung der Anforderungen wird für den Neubau geringe, im Altbau jedoch erhebliche Folgen nach sich ziehen.
Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes darf regenerativ erzeugter Strom mit beim Nachweis der Erneuerbaren Energien berücksichtigt werden. Seit der 1. Änderungsnovelle hat sich der Rechenalgorithmus geändert: Es darf der regenerativ erzeugte Strom in Ansatz gebracht werden, der den monatlichen Strombedarf des Gebäudes deckt. PV-Strom kann zwar nach wie vor berücksichtigt werden, aber nicht bei der Nachweiserfüllung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen.
Neu eingeführt wurde die Betriebsprüfung von Wärmepumpen, die nach dem 1.1.2024 in Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen Nutzungseinheiten eingebaut wurden. Weiterhin integriert in das Gesetz wurden Inhalte der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“.
Das Seminar gibt einen kurzen Überblick über wesentliche Neuerungen und aktuelle Entwicklungen des Gesetzes und auch den Neuerungen zum Effizienzhausnachweis; außerdem beschäftigt es sich schwerpunktmäßig mit den nachweistechnischen Konsequenzen.
Folgende Inhalte werden im Hinblick auf Erneuerbare Energien behandelt:
· Folgen des Gebäudeenergiegesetzes für zu errichtende Gebäude
· Folgen aus der Förderung „Klimafreundlicher Neubau“
· Folgen des Gebäudeenergiegesetzes für bestehende Gebäude beim Austausch alter Heizungen und weitere Regelungen auf das Heizungs- und Warmwassersystem
· Folgen aus der Bundesförderung für Effiziente Gebäude für Bestandsgebäude
Diese Veranstaltung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 UE (Wohngebäude), 8 UE (Nichtwohngebäude) und 8 UE (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.
Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Details
V.-Nr.26001148
TerminMo., 01.06.2026
Zeit09:00 - 17:00
OrtOnline
ArtOnline-Seminar
SV-Fortbildung
Pkt./Ustd.8
Kosten
Mitglied170,00 €
Gast340,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Referent
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Architekt, staatlich anerkannter SV für Schall- und Wärmeschutz