• öffentlich-rechtliche Grundlagen
  • Sonderthemen der Stadtplanung

Vorrang der Innenentwicklung - Rechtliche Grundlagen und praxisorientierte Strategien

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Als in der Novelle des Baugesetzbuches 2013 explizit formuliert wurde, dass „die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen“ solle, währte die Beschäftigung mit diesem Thema in der Praxis schon mehrere Jahre. So waren bereits 2007 im § 13a des BauGB die ‚Bebauungspläne der Innenentwicklung‘ eingeführt worden. Kontinuierlich wurden auch in der Folgezeit die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt, beispielsweise mit der Novelle des BauGB 2021 (Baulandmobilisierungsgesetz) als u. a. das ‚Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung‘ nach § 176a BauGB eingeführt wurde.

 

Diese Regelungen sollen also ebenso in den Blick genommen werden wie weitere formelle und informelle Steuerungsmöglichkeiten. Insgesamt soll in der Veranstaltung der Frage nachgegangen werden, welche Chancen alte und neue Instrumente bieten, das angestrebte Ziel der Innenentwicklung zu erreichen, und welche Grenzen gesehen werden. Erörtert werden soll außerdem, ob neue Schwerpunkte zu identifizieren sind oder der am 09.10.2025 im Bundestag beschlossene ‚Bau-Turbo‘ zu einer Neuausrichtung führt.

 

Anhand von beispielhaften Fallkonstellationen soll die Veranstaltung gleichermaßen eine praxisorientierte Einführung bieten und eine vertiefende Diskussion zu Einzelfragen ermöglichen.

 

Der Referent will hierzu Impulse geben und zur Diskussion anregen.


Diese Veranstaltung ist gem. § 10 DVO BauKaG NRW dem Themengebiet „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ zugeordnet. Für Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtung Stadtplanung ist diese Veranstaltung auch für das Themengebiet „Sonderthemen der Stadtplanung“ gem. § 10 DVO BauKaG NRW geeignet.

Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr

Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.

Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.

Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.

Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.

Details

V.-Nr.26001219


TerminDo., 03.09.2026

Zeit09:00 - 17:00

OrtOnline

ArtOnline-Seminar
Weiterbildung


Pkt./Ustd.8


Kosten

Absolvent:in / Junior-Mitglied65,00 €

arbeitslose:r Abs. / Junior-M.30,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


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Referent

Dipl.-Ing. Michael Isselmann, Stadtplaner, Leiter Stadtplanungsamt Bonn a.D.

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