Änderungsnovelle der Landesbauordnung NRW
Am 1. Januar 2024 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft getreten. Mit der Novellierung sind umfangreiche Änderungen verbunden. Die Digitalisierung wird durch den weitreichenden Entfall der Schriftformerfordernis erleichtert, das Bauvorlagerecht um eine „Kleine Bauvorlageberechtigung“ erweitert, mehr Ökologie eingefordert - aber es werden auch bisher im Genehmigungsverfahren prüfpflichtige Felder in die alleinige Verantwortung der Planerinnen und Planer verschoben.
Die Akademie der AKNW informiert im Rahmen dieser Themenreihe über die neuen, aber auch über weiterhin gültige Regelungen.
Die Veranstaltungsreihe wird fortgeschrieben.