
Die neuen Transparenzpflichten der KI-Verordnung - Informationsveranstaltung
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Die EU-Kommission hat ihre Leitlinien dazu am 20. Juli 2026 vorgelegt. Diese Informationsveranstaltung übersetzt die rechtlichen Vorgaben der neuen Kennzeichnungspflicht in handhabbare Entscheidungen für den Büroalltag. Welche Inhalte sind betroffen? Wie sieht eine rechtssichere Kennzeichnung aus? Wann greift die Erleichterung für künstlerische Darstellungen und warum hilft sie bei Marketingmaterial gerade nicht?
Nach einem Fachvortrag besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.
Diese Informationsveranstaltung wird in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer (BYAK) angeboten. Die Anmeldung erfolgt über die Akademie für Fort- und Weiterbildung der BYAK; diese ist auch verantwortlich für die Durchführung. Es gelten die entsprechenden organisatorischen Regularien in der Veranstaltung.
Zur Anmeldung werden Sie auf die Homepage des BYAK weitergeleitet. Dort finden Sie detaillierte Informationen zur Veranstaltung und eine Anmeldemöglichkeit.
Details
V.-Nr.K2617
TerminFr., 18.09.2026
Zeit09:00 - 10:00
OrtOnline
Art
Fortbildung
Zusatz-Angebot
Pkt./Ustd.1