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Seminar

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Architektur

V.-Nr.: 23 001 209
  durchgeführt
Termin:Di., 05.09.2023
Ort:Dortmund
Zeit:10:00 - 17:15
Ustd.:8

Das Planen von Arbeitsstätten ist ein Tätigkeitsfeld von Architekt*innen und Innenarchitekt*innen. Neben den bauordnungstechnischen Anforderungen sind die Regelungen in den Arbeitsstättenverordnungen sowie auch die Forderungen aus der Baustellenverordnung von Relevanz für die Planungen.

Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung. Zielführend ist es, bereits in der Planungsphase die baulichen Anforderungen aus dem Arbeitsschutz zu integrieren.

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen und stellt die ASR in Teilen vor. Die wichtigsten Neuerungen und Überarbeitungen werden besprochen.

Das Erstellen einer Unterlage für spätere Arbeiten ist auch Bestandteil der Planung von Gebäuden, das Seminar schärft den Blick auf die wesentlichen Bestandteile der baulichen Ausführungen.

Inhalt:
· Gesetzliche Regelungen und deren Rechtsbeziehungen
· Spannungsfeld Bauordnungsrecht und Arbeitsschutzrecht
· Klärung des Begriffes "Arbeitsplatz"
· Vorstellung des aktuellen Stands der Regelwerke
· Informationen zu den neu bekannt gemachten ASR’n
· Darstellung der relevanten Anforderungen für die Planung von Gebäuden
· Gefährdungsbeurteilung - ein Instrument auch für die Planung?
· Hinweise zu weiterführenden Informationen und deren Bedeutungen
· Diskussion und Austausch zu Fragestellungen aus dem Plenum

Referierende

Dipl.-Ing. Vera Schmitz, Architektin und Innenarchitektin
Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt, Architekt

Kosten

140.00 € für Mitglied AKNW
280.00 € für sonstige Teilnehmer*innen

 

  • Architekt/in
  • Innenarchitekt/in
  • Stadtplaner/in



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