Die HOAI ist seit dem 01.01.2021 keine verbindliche Honorarordnung mehr. Die HOAI 2021 kann zwischen Architekt und Auftraggeber vereinbart werden, unabhängig davon besteht die Freiheit, Honorar abweichend von der HOAI zu vereinbaren, unterhalb aber auch oberhalb der Tafelwerte der Honorartabellen, die jetzt nur noch der Orientierung dienen.
Die grundsätzliche Pflicht der HOAI 2021, dass Vereinbarungen in Textform zu erfolgen haben und die Regelungen des BGB 2018 zu Architekten-Verträgen lassen den Abschluss von schriftlichen und detaillierten Verträgen zwischen Architekten und ihren Auftraggebern unerlässlich werden.
Die Ziele der Veranstaltung sind die Sicherung einer auskömmlichen Vergütung unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen beim Vertragsabschluss und während der Laufzeit des Vertrages sowie die Vermeidung von Haftungsrisiken, zumal einige der Risiken nicht haftpflichtversichert sind.
Die HOAI 2021 bietet die Chance für auskömmliche Honorare, aber man muss die Möglichkeiten, die Formvorschriften und die Risiken kennen.
Bei der Veranstaltung werden auch die Inhalte eines Architekten- und Ingenieurvertrages erörtert, insbesondere die
· Vereinbarung der HOAI oder Alternativen dazu
· Beschreibung der Leistungsbilder und die neue DIN 276
· nicht versicherbaren Leistungspflichten
· Begründung für Honorarsatz und Zuschlag
· Berücksichtigung und Ermittlung der mit zu verarbeitenden Bausubstanz
· Honorarzone
· Vergütung von Planungsänderungen nach Grund und Höhe
· Wiederholungsleistungen
· Planungs- und Bauzeit-Verlängerung
· Sicherung von Urheber- und Verwertungsrechten
· Sicherheiten für den Honoraranspruch
· Abnahme der Architektenleistung
· Besonderheiten bei Verträgen mit Verbrauchern
Bitte HOAI 2021 mitbringen.
Referenten
D. Dahmen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dipl.-Ing. A. T. C. Krüger, Innenarchitekt und ö.b.u.v. SV für Honorare und Architektenleistungen
Kosten
140,-- EURO für Mitglieder der AKNW
280,-- EURO für sonstige Teilnehmer