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FAQs / Fragen und Antworten

An dieser Stelle finden Sie wissenswerte Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Fort- und Weiterbildungspflicht sowie zu organisatorischen Abläufen der Akademie der Architektenkammer NRW gGmbH.
Sollten Sie hier noch keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren: info@akademie-aknw.de


Allgemeine Fragen

Ich bin Absolvent*in oder Junior-Mitglied und melde mich erstmalig bei der Akademie an. Was muss ich tun?

Wann/wie erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung??


Sind in einer Veranstaltung noch Plätze frei?

Bekomme ich eine Anmeldebestätigung per Post oder E-Mail?

Wann / Warum bekomme ich eine Absage?

Ich habe es versäumt, rechtzeitig zu zahlen. Kann ich noch teilnehmen?

Stornierung / Abmeldung: Ich kann an einer gebuchten Veranstaltung doch nicht teilnehmen. Was tun?

Was bedeuten die Kürzel F, SV, W?

Bin ich Mitglied, sonstige/r Teilnehmer/in oder Absolvent/in?

Kann eine Bestell-, SAP- oder sonstige individuelle Auftragsnummer auf der Rechnung angegeben werden?

Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren?

Mein Name / meine Anschrift hat sich geändert. Was tun?

Wird Veranstaltung XY des Anbieters XY auch anerkannt? / Fragen zur Fortbildungspflicht und deren Überprüfung

Ich bin Absolvent/in und habe Fragen zur Eintragung und Mitgliedschaft. Was muss ich beachten?

Wie funktioniert die Mitfahrbörse / Fahrgemeinschaft?



Antworten und Hinweise


Ich bin Absolvent*in bzw. Junior-Mitglied und zum ersten Mal hier. Was muss ich tun?

Einleitender Hinweis: Die Akademie der AKNW gGmbH ist nicht betraut mit der Eintragung in die Architektenkammer oder mit der Anerkennung von Veranstaltungen anderer Seminaranbieter. Diese Aufgaben obliegen allein der Architektenkammer NRW ; die Akademie ist lediglich Anbieterin von Fort- und Weiterbildungen.

Als Absolvent*in bzw. Junior-Mitglied müssen Sie gemäß Baukammerngesetz NRW (BauKG NRW vom 14.03.2022) und der entsprechenden Durchführungsverordnung (DVO BauKG NRW) eine theoretische Weiterbildung im Umfang von 112 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) -das entspricht 14 ganztägigen Weiterbildungsseminaren der Akademie- nachweisen. Mindestens 32 Unterrichtsstunden sind dem Themenfeld "Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens" zu entnehmen. Weitere Hinweise für Ihre Fachrichtung finden Sie in den Praxishinweisen 73 und 74 der Architektenkammer NRW . Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die AKNW: Frau Sehrbrock, Tel. 0211 - 4967-33 oder E-Mail: sehrbrock@aknw.de.

Um an Weiterbildungen teilzunehmen, melden Sie sich bitte verbindlich über die Veranstaltungsübersicht zu den gewünschten Veranstaltungen an (in der rechten Spalte und bei den jeweiligen Seminarbeschreibungen können Sie entnehmen, für welchen Fachbereich die Weiterbildung angerechnet werden kann). Sobald Sie die Anmeldungen über unser Anmeldeformular / Warenkorb abgesendet haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail. Bei der erstmaligen Anmeldung benötigt die Akademie unbedingt einmalig eine Kopie Ihrer Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlussurkunde (nicht das Zeugnis, da dort der erlangte akademische Grad nicht verzeichnet ist), um die Anmeldungen bearbeiten zu können. Sie können die Urkunde am besten direkt im Anmeldeformular anhängen. Wenn Sie die Urkunde nicht parat haben, können Sie alternativ auf die o.g. Bestätigungsmail antworten und einen Scan der Urkunde als Dateianhang nachsenden. Ihre Anmeldungen können erst dann bearbeitet werden, wenn die Urkunde einmalig der Akademie (nicht: Versorgungswerk etc.) vorgelegen hat. Sie erhalten sukzessive die verbindlichen Rechnungen / Anmeldebestätigungen. Für zukünftige Anmeldungen benötigen wir dann keine weiteren Unterlagen (Ausnahme: Nachweise der Arbeitslosigkeit müssen alle 6 Monate aktuell vorgelegt werden). Zu jeder besuchten Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der abgeleisteten Unterrichtsstunden. Bei verspätetem Erscheinen zur bzw. verfrühtem Verlassen der Veranstaltung behält sich die Akademie vor, die Teilnahmebescheinigung entsprechend anzupassen. Bitte verwahren Sie die Bescheinigungen unbedingt an einem sicheren Platz, da Sie diese Nachweise später für die Eintragung in die Kammer benötigen.
Bitte investieren Sie einige weitere Minuten Ihrer Zeit und lesen Sie die Hinweise auf dieser Seite bis unten weiter...

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Wann/wie erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Für die Teilnahme an unseren Fort- und Weiterbildungen erhalten Sie eine Bescheinigung mit Angabe der abgeleisteten Unterrichtsstunden (bei verspätetem Erscheinen zur bzw. verfrühtem Verlassen der Veranstaltung behält sich die Akademie vor, die Teilnahmebescheinigung entsprechend anzupassen). Teilnehmenden an Präsenzseminaren werden die Bescheinigungen i.d.R. vor Ort ausgehändigt. Wer an einem Online-Seminar der Akademie teilnimmt, erhält ca. sieben Tage nach der Veranstaltung seine Teilnahmebescheinigung postalisch an die bei Anmeldung hinterlegte Adresse. Bitte beachten Sie, dass zuvor eine Prüfung auf den Zahlungseingang der Seminargebühr bei der Akademie erfolgt und bei Zahlungsrückständen die Teilnahmebescheinigung bis zum Ausgleich der offenen Posten einbehalten wird.

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Sind in einer Veranstaltung noch Plätze frei?

Anhand der farblichen Kennzeichnungen ist der Status der Veranstaltungen ersichtlich:
= ausreichend freie Plätze
= nur noch wenige Plätze frei, umgehende Anmeldung empfohlen
= keine freien Plätze oder Seminar findet nicht statt
NEU = neues Seminarangebot, nicht im gedruckten Programm enthalten
ZUSATZTERMIN = buchbare Zusatzveranstaltung für ausgebuchtes Seminar im Seminarangebot

Wir bitten um Verständnis, dass es gerade zu Beginn des Semesters, wenn sehr viele Anmeldungen gleichzeitig eingehen, zu kurzen Verzögerungen bei der aktuellen Kennzeichnung des Status kommen könnte.

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Bekomme ich eine Anmeldebestätigung per Post oder E-Mail?

Nachdem Sie sich über die Homepage der Akademie angemeldet und dabei eine korrekte E-Mail-Adresse angeben haben, erhalten Sie umgehend eine automatische Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass Ihre Anmeldung bei der Akademie eingegangen ist (gegebenenfalls: Spam-Filter prüfen!). Eine verbindliche Anmeldebestätigung, die zugleich Rechnung ist und die genaue Adresse / Raumbezeichnung des Seminarorts mit Downloadlink zur Anfahrtsskizze beinhaltet, erhalten Sie jedoch stets erst etwa 4 Wochen vor Seminarbeginn! Im Anmeldeformular können Sie auswählen, ob Ihnen die Anmeldebestätigung / Rechnung per E-Mail (empfohlen) oder per Post zugesendet werden soll. Wird eine abweichende Rechnungsanschrift angegeben, so wird die Anmeldebestätigung / Rechnung an diese Anschrift gesendet; der Rechnungsempfänger sollte Ihnen die enthaltenen Informationen nach Erhalt weiterleiten. Bei kurzfristigen Anmeldungen (d.h. innerhalb einer Woche vor der Veranstaltung) erfolgt die Bestätigung stets umgehend per E-Mail.
Die Akademie meldet sich in jedem Fall schriftlich bei Ihnen. Sollte der seltene Fall eintreten, dass Sie bzw. der Rechnungsempfänger 14 Tage vor Seminarbeginn (rechtzeitige Anmeldung vorausgesetzt) noch keine schriftliche Nachricht erhalten haben, setzen Sie sich bitte eigeninitiativ umgehend mit der Akademie in Verbindung, um den Status Ihrer Anmeldung zu klären.

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Wann / Warum bekomme ich eine Absage?


Es gibt zwei Fälle, bei denen die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht möglich ist:
1. Wenn die Veranstaltung zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Anmeldung bereits ausgebucht ist, erhalten Sie umgehend eine Absage. Die Akademie ist jedoch bemüht, bei stark nachgefragten Themen Zusatzveranstaltungen anzubieten.
2. Wenn eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis etwa 4 Wochen vor Seminarbeginn nicht erreicht wurde, kann dies zur Absage der Veranstaltung führen.
In seltenen Ausnahmesituationen (z.B. plötzliche Erkrankung eines Referenten) lässt sich eine kurzfristige Absage bzw. Terminänderung leider nicht verhindern.
Die Akademie meldet sich in jedem Fall schriftlich (i.d.R. per E-Mail) bei Ihnen. Sollte der seltene Fall eintreten, dass Sie bzw. der Rechnungsempfänger 14 Tage vor Seminarbeginn (rechtzeitige Anmeldung vorausgesetzt) noch keine schriftliche Nachricht erhalten haben, setzen Sie sich bitte eigeninitiativ umgehend mit der Akademie in Verbindung, um den Status Ihrer Anmeldung zu klären.

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Ich habe es versäumt, rechtzeitig zu bezahlen. Kann ich noch teilnehmen?

Bitte zahlen Sie nun schnellstmöglich und senden eine kurze Information an buchhaltung@akademie-aknw.de! Eine verbindlich bestätigte Anmeldung hat weiterhin Bestand, unabhängig vom Eingangsdatum der Zahlung. Nutzen Sie die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandats. Bei wiederholtem Zahlungsverzug trotz Mahnung durch die Akademie behält sich die Akademie vor, Ihnen die Teilnahme zu verwehren.

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Ich kann an einer verbindlich gebuchten Veranstaltung doch nicht teilnehmen. Was tun?


Stornieren Sie Ihre Anmeldung umgehend schriftlich über die
Storno-Funktion oben rechts auf der Homepage
Hinweis Stornierung
Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich. Die Stornierungsfristen und -gebühren entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen

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Was bedeuten die Kürzel F, SV, W?

F steht für "Fortbildung". So gekennzeichnete Veranstaltungen sind im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für Mitglieder als Fortbildung anerkannt; interessierte Gäste sind ebenfalls willkommen.

SV
steht für "Aus- und Fortbildung für Sachverständige". Diese Veranstaltungen sind für staatlich anerkannte Sachverständige und für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige je nach Fachbereich und Sachgebiet als Sachverständigenfortbildung nach § 6 Abs. 6 SV-VO und § 16 SVO der AK geeignet. Auch Nicht-Sachverständige und Gäste sind willkommen; die SV-Seminare werden grundsätzlich ebenfalls als Fortbildung anerkannt.

W
steht für "Weiterbildung für Absolvent*innen und Junior-Mitglieder". An diesen Seminaren können ausschließlich Absolvent*innen und Junior-Mitglieder -also Personen, die potentiell Voll-Mitglied der Architektenkammer NRW werden können, aber es noch nicht sind- teilnehmen, um die nötigen Weiterbildungs-Unterrichtsstunden für die Eintragung in die Liste Architektenkammer NRW nachweisen zu können.

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Bin ich Mitglied, sonstige*r Teilnehmer*in, Absolvent*in oder Junior-Mitglied?


Als Mitglied bezeichnet die Akademie gGmbH Personen, die in der Architektenkammer NRW als eingetragene Mitglieder verzeichnet sind. Mitglieder können sich für alle Fortbildungen (F) sowie Aus- und Fortbildungen für Sachverständige (SV) anmelden. SV-Veranstaltungen können für den Nachweis der Fortbildungsstunden angerechnet werden. Eine Teilnahme an Weiterbildungen (W) ist nicht möglich. Ebenfalls werden Mitglieder der Ingenieurkammer Bau NRW oder Personen, die in eine der anderen Bundesarchitektenkammern eingetragen sind, als "Mitglied" akzeptiert und zahlen die entsprechende Teilnahmegebühr. In diesem Fall ist neben der Angabe der Mitgliedsnummer zusätzlich ein kurzer Hinweis auf die Kammerzugehörigkeit (direkt im Anmeldeformular im Feld der Mitgliedsnummer) erforderlich. Junior-Mitglieder gelten nicht diesem Zusammenhang nicht als Kammermitglieder.

 

Sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Personen, die nicht als Mitglied in der Architektenkammer NRW, in der Ingenieurkammer Bau NRW oder in einer der anderen Bundesarchitektenkammern eingetragen sind. Sonstige Teilnehmer, d.h. interessierte Gäste können sich für Veranstaltungen der Fachbereiche Fortbildung (F) und Sachverständigen Aus- und Fortbildung (SV) ohne weiteres anmelden. Dagegen ist die Teilnahme an Weiterbildungen (W) nicht möglich.

Als Absolventinnen und Absolventen werden die Personen bezeichnet, die ein Studium im Bereich Architektur oder Stadtplanung angeschlossen haben, aber noch nicht als Mitglied oder Junior-Mitglied in der Architektenkammer NRW oder in einer der anderen Bundesarchitektenkammern eingetragen sind. Nach einmaliger Einsendung der Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlussurkunde (nicht das Zeugnis, da dort der erlangte akademische Grad nicht verzeichnet ist) an die Akademie können die Anmeldungen für Weiterbildungen für Absolvent*innen und Junior-Mitglieder (W) bearbeitet werden. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (F bzw. SV) ist zwar generell möglich, diese Veranstaltungen können aber in der Regel nicht für den Nachweis der erforderlichen Weiterbildungs-Unterrichtsstunden für den Kammereintrag angerechnet werden. Des Weiteren fällt der Teilnahmebeitrag für "sonstige Teilnehmer" an.

Als Junior-Mitglieder werden die Personen bezeichnet, die ein Studium im Bereich Architektur oder Stadtplanung angeschlossen haben und als Junior-Mitglied in der Architektenkammer NRW oder in einer der anderen Bundesarchitektenkammern eingetragen sind. Nach einmaliger Einsendung der Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlussurkunde (nicht das Zeugnis, da dort der erlangte akademische Grad nicht verzeichnet ist) an die Akademie können die Anmeldungen für Weiterbildungen für Absolvent*innen und Junior-Mitglieder (W) bearbeitet werden. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (F bzw. SV) ist zwar generell möglich, diese Veranstaltungen können aber in der Regel nicht für den Nachweis der erforderlichen Weiterbildungs-Unterrichtsstunden für den Kammereintrag angerechnet werden. Des Weiteren fällt der Teilnahmebeitrag für "sonstige Teilnehmer" an.

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Kann eine Bestell-, SAP- oder sonstige individuelle Auftragsnummer auf der Rechnung angegeben werden?


Das ist möglich. Bitte wählen Sie im Warenkorb gleich zu Beginn als Art der Anmeldung den Weg "Anmeldung anderer Personen" (auch dann, wenn Sie lediglich sich selbst anmelden möchten). Im weiteren Verlauf haben Sie die Möglichkeit, bis zu 35 Zeichen als individuelle Auftragsnummer (Kostenstelle, Bestell-Nr., SAP-Nr. etc.) einzugeben, welche dann 1 zu 1 auf der Rechnung abgebildet werden; hier finden Sie ein Beispiel

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Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren bei der Akademie?

Wenn Sie der Akademie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bucht die Akademie nach vorheriger Ankündigung einige Tage vor Veranstaltungsbeginn die in der Anmeldebestätigung / Rechnung angezeigte Seminargebühr vom angegeben Konto ab. Bei einer Anmeldung für mehrere Seminare wird jeweils einzeln vor Veranstaltungsbeginn eingezogen (nicht der komplette Gesamtbetrag auf einmal).
Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats drucken Sie bitte das folgende pdf-Dokument, ergänzen die erforderlichen Angaben (eingerahmte Felder) und senden das unterschriebene Dokument per Post an die Akademie:

Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Bitte berücksichtigen Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat nur mit der postalischen Zusendung des Originalformulars mit Unterschrift gültig wird. Individuelle Anmerkungen wie z.B. "gilt nur für das nächste Seminar" können EDV-technisch nicht verarbeitet werden und werden nicht berücksichtigt.

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Mein Name / meine Anschrift hat sich geändert. Was tun?

Mitglieder der Architektenkammer NRW müssen Namensänderung und Änderungen der Eintragungsanschrift schriftlich direkt an die AKNW richten, z.B. per E-Mail an info@aknw.de
Absolventen und sonstige Teilnehmer/innen hingegen sollten Korrekturen direkt an die Akademieadresse richten: info@akademie-aknw.de
Bitte teilen Sie uns neben den neuen auch die bisherigen Daten mit, damit wir Sie eindeutig identifizieren können.

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Wird Veranstaltung XY des Anbieters XY auch anerkannt? / Fragen zur Fortbildungspflicht.

Die Akademie der Architektenkammer gGmbH ist nicht mit der Anerkennung von Veranstaltungen anderer Anbieter und nicht mit der Überprüfung der Fortbildungspflicht betraut; diese Aufgaben obliegen ausschließlich der Architektenkammer NRW.

Hinweise der Architektenkammer NRW zur Fortbildungspflicht und zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen finden Sie hier

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Ich bin Absolvent*in bzw. Junior-Mitglied und habe Fragen zur Eintragung und Mitgliedschaft in der AKNW. Was muss ich beachten?

Die Akademie der Architektenkammer gGmbH ist nicht mit der Bearbeitung des Antrags auf Mitgliedschaft in der AKNW betraut; diese Aufgabe obliegt ausschließlich der Architektenkammer NRW.

Hinweise der Architektenkammer NRW zur Mitgliedschaft (insbesondere Praxishinweise für die einzelnen Fachrichtungen: Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung) finden Sie hier
Als Absolvent*in bzw. Junior-Mitglied müssen Sie für die Eintragung in die Architektenkammer Weiterbildungen nachweisen. Weiterbildungen sind mit dem Buchstaben W gekennzeichnet. Bitte achten Sie bei der Anmeldung darauf, für welche Fachrichtung die jeweilige Veranstaltung im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsordnung zur Eintragung in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt werden kann. Bei jeder Veranstaltung finden Sie die Angabe der zugehörigen Fachrichtung/en, d.h. "Architekt(inn)en", "Innenarchitekt(inn)en", "Landschaftsarchitekt(inn)en" und / oder "Stadtplaner(inn)en" in der Spalte ganz rechts.

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Wie funktioniert die Mitfahrbörse / Fahrgemeinschaft
?

Hinweis: Die Mitfahrbörse wird aufgrund Corona-Pandemie bis auf weiteres ausgesetzt.

Aus Gründen des Datenschutzes gewährt die Akademie keine automatisierte Weitergabe von Kontaktdaten der Seminarteilnehmer. Es gibt jedoch für Teilnehmer/innen unserer Veranstaltungen die Möglichkeit, sich selbstständig auf der Homepage der Akademie mit einem Angebot / Gesuch einer Mitfahrmöglichkeit in eine Liste zum Zweck der gegenseitigen Kontaktaufnahme einzutragen. Diese Liste befindet sich für jede Veranstaltung in einem individuell geschlossenen Bereich, damit nur Teilnehmende der selben Veranstaltung Zugriff auf die zugehörige Mitfahrbörse haben. Das Zugangspasswort hierfür erhalten die Teilnehmenden auf der Rechnung / Anmeldebestätigung, welche ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn per Post versendet wird; hier finden Sie ein Beispiel
Es gelten die folgenden Nutzungsbedingungen: Für die An- und Abreise zum Seminarveranstaltungsort übernimmt die Akademie keine Haftung, auch nicht im Rahmen von etwaigen Fahrgemeinschaften, die zwischen den Teilnehmern abgesprochen werden. Haftungsvereinbarungen zwischen den Teilnehmern von Fahrgemeinschaften bleiben diesen vorbehalten.
In Ihrem Eintrag sollten Sie idealerweise Kontaktmöglichkeiten (z.B. eine Tel.-Nr. und/oder ein Häkchen bei "Angaben publizieren") sowie Infos zur Fahrt (Treffpunkt, Orte entlang Route, Anzahl freie Plätze o.ä.) angeben; hier finden Sie ein Beispiel
Den Zugangscode aus der Anmeldebestätigung können Sie unter dem Menüpunkt SERVICE eingeben bei: Mitfahrbörse


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