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Die Akademie der Architektenkammer gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Zu den Aufgaben der Akademie gehören die Fortbildung (insbesondere von Mitgliedern der AKNW), die Weiterbildung der Hochschulabsolventen sowie die wissenschaftliche Arbeit, Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Planens und Bauens.

Die Akademie bietet allen Mitgliedern der Architektenkammer und interessierten Gäste dienstleistungsorientiert ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Seminar- und Veranstaltungsangebot an. Dabei orientiert sich das Akademieprogramm an den vielfältigen Fragen und Problemstelllungen, mit denen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in ihrer täglichen Praxis konfrontiert werden.

Erfahrene Fachreferentinnen und Fachreferenten unterstreichen mit professionellen methodisch-didaktischen Konzepten den qualitativen Anspruch der Akademie. Dazu gehören auch praxisrelevante Skripte, Seminarräume auf dem aktuellen technischen Stand und ein engagiertes Mitarbeiterteam.

Der Geschäftssitz der Akademie ist im Düsseldorfer Medienhafen im Gebäude der Architektenkammer NRW.

Seit dem Jahr 2005 sind alle Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre berufliche Fortbildung zu dokumentieren und auf Anfrage nachzuweisen (vgl. BauKaG, Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW). Der Umfang beträgt seit Beginn des Jahres 2024 mindestens 16 Fortbildungspunkte im Kalenderjahr.

Das Fortbildungsangebot (F) der Akademie und das Angebot für Sachverständige (SV) richten sich an die Mitglieder der AKNW und an interessierte Gäste.

Nach dem neuen Baukammerngesetz (BauKaG NRW) vom 14.03.2022 und der entsprechenden Durchführungsverordnung (DVO BauKaG NRW) müssen Absolvent*innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, die sich in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eintragen lassen möchten, neben der vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit mindestens 112 Unterrichtsstunden Weiterbildung in inhaltlich vorgegebenen Fachbereichen nachweisen. Von den erforderlichen Weiterbildungsveranstaltungen sind mindestens 32 Unterrichtsstunden in dem Themengebiet "öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens" wahrzunehmen. Weitere Informationen hierzu auf der Homepage der Architektenkammer

Das Weiterbildungsangebot (W) richtet sich an Absolvent*innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.

Zur besseren Lesbarkeit werden in den Texten des Akademieprogramms teilweise Begriffe wie "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt", "Stadtplaner" sowie "Sachverständiger" und "Absolvent" exemplarisch verwendet. Selbstverständlich sind in diesen Fällen auch Architektinnen, Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitektinnen, Stadtplanerinnen sowie Sachverständige und Absolventinnen der entsprechenden Fachrichtung angesprochen.


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