Zu den Aufgaben der technisch-konstruktiven Gebäudeplanung gehört die Gewährleistung eines ausreichenden Schallschutzes. Sie beginnt mit der Festlegung des richtigen Schallschutzniveaus unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der zivilrechtlich relevanten Kriterien, umfasst die Entwicklung bautechnisch sicherer Details unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und endet mit der Überwachung der ausgeführten Bauleistungen und deren Abnahme. Folgende Themen werden behandelt:
· Störfaktor Schall
· Bewertungskriterien für die Schalldämmung
Schallschutzniveau - Bauordnungsrechtliche und zivilrechtliche Anforderungen:
· Regelwerke, Normen und Richtlinien
· Geschuldeter Schallschutz
· Gerichtsurteile, Fallbeispiele
Praxishinweise - Konstruktionsempfehlungen, Schallschutzmängel und -prognose:
· Luftschallschutz massiver und leichter Wände
· Luftschallschutz von Türen
· Trittschallschutz von Decken und Treppen
· Schallschutz von Außenbauteilen
Bitte Schreibzeug und Taschenrechner bereithalten.
Diese Veranstaltung dient u. a. der Vorbereitung auf die Qualifizierung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 SV-VO NRW. Die Inhalte werden für die Qualifizierung zum Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz vorausgesetzt.
Die Veranstaltung wird auch für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Angaben zum Umfang der Anrechenbarkeit finden Sie in dieser Übersicht (pdf)
Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz, ö.b.u.v. SV für Schallschutz im Hochbau
120.00 € für Mitglied AKNW
240.00 € für sonstige Teilnehmer*innen