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FORTBILDUNG

Das Fortbildungsangebot orientiert sich an der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005, die die Durchführungsverordnung des Baukammerngesetzes umsetzt. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst für jedes Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen acht Unterrichtstunden pro Kalenderjahr. Bei jeder Veranstaltung ist grafisch gekennzeichnet (rechte Spalte), für welche Berufsgruppe die jeweilige Veranstaltung im Rahmen der Fortbildungsordnung anerkannt werden kann.

Weitere Veranstaltungen, die im Rahmen der Fortbildungspflicht anerkannt werden, finden Sie im Angebot zur Aus- und Fortbildung für Sachverständige (SV). Für die Teilnahme wird der entsprechende Kenntnisstand vorausgesetzt.

Akademie AKNW digital – In der Spalte "Ort" ist ersichtlich, ob es sich um eine Präsenz-Veranstaltung in NRW oder ein Online-Seminar handelt.

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