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FORTBILDUNG

Das Fortbildungsangebot orientiert sich an der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die die Durchführungsverordnung des Baukammerngesetzes umsetzt.

Für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gilt eine Fortbildungsverpflichtung von 16 Fortbildungspunkten pro Kalenderjahr. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt (Pkt.) einer Unterrichtsstunde (Ustd.) à 45 Minuten.

Weitere Veranstaltungen, die im Rahmen der Fortbildungspflicht anerkannt werden, finden Sie im Angebot zur Aus- und Fortbildung für Sachverständige (SV). Für die Teilnahme wird der entsprechende Kenntnisstand vorausgesetzt.

Alternativ zum Kalender können Sie Seminare auch über Themenbereiche oder Veranstaltungsreihen finden.

Seminarkalender

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