Für die Honorarabrechnung bestimmt die HOAI ein Pauschalsystem aus verschiedenen Berechnungsparametern. Diese müssen prüfbar aufgestellt werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung richtet sich die Frage der Prüfbarkeit einer Honorarrechnung nach dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers.
Dabei müssen aber in jedem Fall die Vorschriften der HOAI beachtet werden. Wichtig ist zunächst eine HOAI-konforme Objektgliederung. Auf dieser Grundlage müssen anrechenbare Kosten, Honorarzonen und Leistungsumfang überprüfbar ermittelt werden. Anhand von Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung werden die untenstehenden Themenschwerpunkte erläutert.
Das Objekt als Abrechnungseinheit bei der Honorarrechnung:
∙ Objektdefinition
∙ verschiedene Objekttypen
∙ mehrere gleichartige Objekttypen
∙ Minderungsvorschriften des § 11 HOAI
Anrechenbare Kosten:
∙ Kostenberechnung nach DIN 276
∙ mitzuverarbeitende Bausubstanz
∙ vorhandene Baustoffe und Bauteile
∙ Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Honorarzonen:
∙ Objektliste
∙ Bewertungsmerkmale
∙ Punktebewertung
Leistungsumfang:
∙ Leistungsbild
∙ Abgrenzung Grundleistungen/Besondere Leistungen
∙ Verminderter Leistungsumfang
∙ Leistungsbewertung
Honorar für Planungsänderungen
Musterrechnung
Kenntnisse des Architektenrechts und der HOAI sind hilfreich.
Bitte eine Textfassung der HOAI bereithalten.
Dipl.-Ing. Werner Seifert, Architekt und ö.b.u.v. SV für Honorare und Architektenleistungen
140.00 € für Mitglied AKNW
280.00 € für sonstige Teilnehmer*innen