Im Zeitraum von wenigen Jahren waren nun drei verschiedene Fassung der HOAI anzuwenden. Am 04.07.2019 hat der Europäische Gerichtshof darüber hinaus entschieden, dass das verbindliche Preisrecht der HOAI europarechtlich unzulässig ist. Für die Altfassungen der HOAI hat der Bundesgerichtshof inzwischen jedoch entschieden, dass das verbindliche Preisrecht weiterhin anzuwenden ist und dass unter bestimmten Voraussetzungen ein von der Honorarvereinbarung abweichendes Honorar verlangt werden kann. Seit dem 01.01.2021 gilt nun aber ein neues Honorarrecht. Damit ergeben sich veränderte Grundlagen für die Honorarvereinbarung und die -abrechnung.
Mit dem Seminar soll für erfahrene Anwenderinnen und Anwender der HOAI die honorarrechtliche Lage nach alter und neuer Fassung der HOAI aufgezeigt werden. Dabei werden die Regelungen wichtiger Vorschriften kritisch und praxisorientiert beleuchtet und Lösungswege im Umgang mit dem Honorarrecht aufgezeigt.
Seminarinhalte:
· Aktuelles zur HOAI (Rechtsprechung, Perspektiven)
· Honorare nach den Altfassungen der HOAI
· Honorare nach der Neufassung von 2021
· Der Objektbegriff in der HOAI
· Honorarabrechnung bei mehreren Objekten
· Kostenberechnungsmodell und anrechenbare Kosten
· Mitzuverarbeitende Bausubstanz
· Honorar bei nicht erbrachten Leistungen
· Zuschläge bei Umbauten und Modernisierungen
Bitte HOAI bereithalten; Textausgabe genügt.
Dipl.-Ing. Werner Seifert, Architekt und ö.b.u.v. SV für Honorare und Architektenleistungen
140.00 € für Mitglied AKNW
280.00 € für sonstige Teilnehmer*innen