Innerhalb des Denkmalschutzes nimmt das Aufgabengebiet der „Energetischen Ertüchtigung“ seit einigen Jahren eine wichtige Rolle ein, da diese Maßnahmen oft im Spannungsverhältnis zur Beibehaltung des charakterlichen Erscheinungsbilds des Denkmals stehen. Aber im Hinblick auf den gesellschaftlich-rechtlichen Auftrag des Klimaschutzes ist auch der Denkmalschutz gefordert, hierzu seinen Beitrag zu leisten.
Im neuen Denkmalschutzgesetz NRW vom 01.06.2022 fand die Forderung nach der Berücksichtigung der „Energetischen Ertüchtigung“ seinen Niederschlag im § 9, dem sog. „Erlaubnis-Verfahren“. Diesen § 9, der nach wie vor der zentrale Paragraph für Planende und Bauherren ist, gab es zwar bereits im ‚alten‘ Denkmalschutzgesetze, doch in der neuen Fassung von 2022 heißt es nun in seinem Abschnitt 3: „Bei der Entscheidung (über baulichen Veränderungen) sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“
Das Seminar will aus Sicht der Denkmalbehörde darstellen, welche Maßnahmen denkmalverträglich erscheinen und in welchem Umfang die o.g. Belange zu berücksichtigen sind. Denn nach wie vor muss der/die Bauherr:in oder Architekt:in für jegliche bauliche Maßnahmen am Denkmal einen Antrag auf Erlaubnis nach § 9 bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde stellen.
Das Seminar hat ausdrücklich nicht das Ziel, eine mögliche Auswahl von Produkten der Bauindustrie zum Thema vorzustellen oder bauphysikalische Bewertung und Berechnungen von denkmalgerechten Maßnahmen aufzuzeigen.
Der Teilnehmerkreis wird im 1. Teil der Veranstaltung, der den Hauptteil des Abends bildet, Einblicke zu der Denkweise und den Methodiken des Denkmalschutzes bekommen: Welche Bewertungskriterien sind wichtig und wie werden sie von der Behörde angewendet. Diese Fragestellungen werden in der Veranstaltung vom Referenten anhand von Beispielen aus der Praxis mit zahlreichen Bildern zu den möglichen Lösungen vorgestellt. Im Rahmen dieses praktischen Teils der Veranstaltung sind Rückfragen durch die Teilnehmenden möglich und gewünscht. Eine besondere Berücksichtigung bei der Vorstellung der Praxisbeispiele in Teil 2 finden dabei die PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Dächern.
Die Veranstaltung gliedert sich in folgende Abschnitte:
· Teil 1: Inhaltliche Vorstellung des § 9 Erlaubnis-Verfahren des DschG NRW und seine Anwendung
· Teil 2: Beispiele aus der Praxis mit Berücksichtigung der energetischen Ertüchtigung und PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Dächern
Die Veranstaltung wird auch für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Angaben zum Umfang der Anrechenbarkeit finden Sie in dieser Übersicht (pdf)
Dr. phil. Dipl.-Ing. Thomas Werner, Architekt, Stadtkonservator Köln
70.00 € für Mitglied AKNW
140.00 € für sonstige Teilnehmer*innen