Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagen für einen sicheren Umgang mit den verschiedenen Antragsarten und dem Verfahrensrecht des Baugenehmigungsverfahrens. Dies wird behandelt in Verbindung mit der Betrachtung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben sowie dem sicheren und zielorientierten Umgang mit den Behörden, um schnell und wirtschaftlich eine Baugenehmigung zu erwirken. Beide Referierende verfügen über langjährige Erfahrung als Leiter in Baubehörden.
Recherchen zur Beplanung eines Grundstückes:
Vorarbeiten aus zivil- und öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten
Die verschiedenen Genehmigungsarten nach BauO NRW:
· Bauvorbescheid
· Einfaches Genehmigungsverfahren
· Wohngebäude und deren Nebenanlagen
· „Kleine Sonderbauten“
· Normales Genehmigungsverfahren
· „Große Sonderbauten“
· Grundlagenwissen zum Brandschutz
· Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit · §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB
· Ausnahmen und Befreiungen · § 31 BauGB
· Abweichungen
· Prüfumfang seitens der Behörde
· Notwendige externe Beteiligungen
· Grundlagenwissen Baulasten
· Baunebenrecht allgemein
· Nutzungsänderungen
· Bauantragsunterlagen-Mindeststandards nach BauPrüfVO
· Allgemeine Hinweise, Internet-Tipps, aktuelle Rechtsprechung, Quellen
Auf Folgen der Änderungsnovelle der Landesbauordnung 2018 wird eingegangen.
Dipl.-Ing. Barbara Hammerschmidt, Architektin
Dipl.-Ing. Udo Rodig, Architekt
140.00 € für Mitglied AKNW
280.00 € für sonstige Teilnehmer*innen