Hinweis: Die Veranstaltung findet als Präsenz-Seminar in Gelsenkirchen statt.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung sind hoch. Die sachgerechte Planung erfordert nicht nur ein genaues Arbeiten, sondern vor allen Dingen die Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Umsetzung von Zielen und Gestaltungsvorstellungen im Bebauungsplan sind vielerlei Grenzen gesetzt. Nicht selten scheitert eine gut gemeinte Planung an der abschließenden Typologie der Festsetzungsmöglichkeiten. Hinzu kommt die sich ständig in Bewegung befindliche Rechtsprechung, die Berücksichtigung finden muss.
Das Seminar vermittelt Stadtplaner*innen Expertenwissen zu den aktuellen rechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung und behandelt fallbezogen und anhand von Praxisbeispielen die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen werden dabei ebenfalls dargestellt.
Im Einzelnen werden u. a. folgende Themen behandelt:
· Der abschließende Katalog der Festsetzungsmöglichkeiten und aktuelle Rechtsprechung
· Gestalterische Ziele in der Bauleitplanung rechtssicher umsetzen
· Grenzen der Feindifferenzierung nach § 1 Abs. 4 ff. BauNVO
· Die Thematik Lärm in der aktuellen Bauleitplanung (Lärmkontingente, Vorbelastungen, Gemengelagen etc.)
· Einzelhandel und städtebauliche Entwicklungskonzepte
· Die wichtigsten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte der letzten Jahre
Dr. C. Birkemeyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Notar
120.00 € für Mitglied AKNW
240.00 € für sonstige Teilnehmer*innen