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Seminar

Einführung in die Barrierefreie Planung nach der Landesbauordnung NRW [öff.-rechtl. Grundlagen]

V.-Nr.: 24 001 362
  Anmeldung
Termin:Di., 03.12.2024
Ort:Oberhausen
Zeit:10:00 - 17:15
Pkt./Ustd.:8

Das Thema „Barrierefreies Planen und Bauen“ erlangt mehr und mehr an Bedeutung im planerischen Alltag. So müssen Architekt:innen, Innenarchitekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen und Stadtplaner:innen die Barrierefreiheit in ihren Planungen umsetzen. Im Rahmen der Novellierungen der Landesbauordnung wurden Inhalte zu diesem Thema überarbeitet.


In zahlreichen Paragrafen werden Anforderungen zu dem Thema „Barrierefreiheit“ geregelt. Das Seminar bespricht die einzelnen Anforderungen und zeigt auf, was unter dem Begriff „Barrierefreie Gestaltung von Gebäuden“ zu verstehen ist und wie die bauliche Umsetzung möglich ist.

Zudem werden weitere Regelungen und Gesetze zum Thema „Barrierefreies Planen und Bauen“ vorgestellt. Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in die verschiedensten Arten von Behinderungen, und es wird aufgezeigt, was unter der Planung im „2-Sinne-Prinzip“ zu verstehen ist.

Anhand von Beispielen werden die Anforderungen aus der aktuellen Landesbauordnung diskutiert, und es wird dargestellt, was bei der Bauvorlage zu berücksichtigen ist. Im Seminar wird auf die aktuellen Entwicklungen Bezug genommen.

Diese Veranstaltung ist gem. § 10 DVO BauKaG NRW dem Themengebiet „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ zugeordnet.

Referentin

Dipl.-Ing. Vera Schmitz, Architektin und Innenarchitektin

Kosten

30.00 € für arbeitslose Absolvent*innen
65.00 € für Absolvent*innen

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