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Seminar

Planungsrecht im Baugenehmigungsverfahren [öff.-rechtl. Grundlagen]

V.-Nr.: 25 001 004
  Anmeldung
Termin:Mi., 15.01.2025
Ort:Oberhausen
Zeit:10:00 - 17:15
Pkt./Ustd.:8

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagen für einen sicheren Umgang mit dem Planungsrecht im Baugenehmigungsverfahren, insbesondere hinsichtlich des Baurechts in Verbindung mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben. Für einen sicheren und zielorientierten Umgang mit den Behörden erhalten die Teilnehmenden anhand von fallbezogenen Einzelbeispielen einen hilfreichen Wegweiser, um schnell und wirtschaftlich eine Genehmigung zu erwirken. Beide Referierende waren langjährig als Leitung in Baubehörden tätig.

· Historische Entwicklung des Planungsrechtes
· Die Bauleitpläne, Grundkenntnisse
· Der Flächennutzungsplan, Grundlagen, Inhalte, Rechtswirksamkeit

Die Bebauungspläne:
· Der einfache B-Plan § 30 Abs.3 BauGB
· Der qualifizierte B-Plan § 30 Abs.1 BauGB
· Der Durchführungsplan
· Der Vorhaben- und Erschließungsplan § 12 BauGB

· Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB

Sicherung der Bauleitplanung:
· Veränderungssperre § 14 BauGB
· Zurückstellung von Baugesuchen § 15 BauGB

Zulässigkeiten von Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren
· § 30 BauGB, § 33 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB
· Grundlagenwissen § 34 BauGB
· Fallbeispiele zum sicheren Umgang mit den wesentlichen Einfügungskriterien

Grundlagen BauGB, Beispiele und Gerichtsentscheidungen

Mindeststandards für die Beurteilung der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Antragsunterlagen innerhalb des Bauantragsverfahrens

Diese Veranstaltung ist gem. § 10 DVO BauKaG NRW dem Themengebiet „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ zugeordnet.

Referierende

Dipl.-Ing. Barbara Hammerschmidt, Architektin
Dipl.-Ing. Udo Rodig, Architekt

Kosten

30.00 € für arbeitslose Absolvent*innen
65.00 € für Absolvent*innen

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