Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagen für einen sicheren Umgang mit dem Planungsrecht im Baugenehmigungsverfahren, insbesondere hinsichtlich des Baurechts in Verbindung mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben. Für einen sicheren und zielorientierten Umgang mit den Behörden erhalten die Teilnehmenden anhand von fallbezogenen Einzelbeispielen einen hilfreichen Wegweiser, um schnell und wirtschaftlich eine Genehmigung zu erwirken. Beide Referierende waren langjährig als Leitung in Baubehörden tätig.
· Historische Entwicklung des Planungsrechtes
· Die Bauleitpläne, Grundkenntnisse
· Der Flächennutzungsplan, Grundlagen, Inhalte, Rechtswirksamkeit
Die Bebauungspläne:
· Der einfache B-Plan § 30 Abs.3 BauGB
· Der qualifizierte B-Plan § 30 Abs.1 BauGB
· Der Durchführungsplan
· Der Vorhaben- und Erschließungsplan § 12 BauGB
· Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB
Sicherung der Bauleitplanung:
· Veränderungssperre § 14 BauGB
· Zurückstellung von Baugesuchen § 15 BauGB
Zulässigkeiten von Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren
· § 30 BauGB, § 33 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB
· Grundlagenwissen § 34 BauGB
· Fallbeispiele zum sicheren Umgang mit den wesentlichen Einfügungskriterien
Grundlagen BauGB, Beispiele und Gerichtsentscheidungen
Mindeststandards für die Beurteilung der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Antragsunterlagen innerhalb des Bauantragsverfahrens
Diese Veranstaltung ist gem. § 10 DVO BauKaG NRW dem Themengebiet „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ zugeordnet.
Dipl.-Ing. Barbara Hammerschmidt, Architektin
Dipl.-Ing. Udo Rodig, Architekt
30.00 € für arbeitslose Absolvent*innen
65.00 € für Absolvent*innen