Das Seminar richtet sich insbesondere an Absolvent*innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtung Landschaftsarchitektur.
Leistungen zur Planung und Überwachung von Objekten der Freianlagen stellen an die Leistungserbringer eigenständige Anforderungen, die sich von anderen Objekten deutlich unterscheiden. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - hat die Regelungen zur Objektplanung Freianlagen mit der HOAI 2013 objektbezogen bestimmt.
Durch die Rechtsprechung des EuGH vom 04. Juli 2019, mit der das Gericht die HOAI Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig erkannt hat, und mit der HOAI 2021 rücken Fragen einer angemessenen und auskömmlichen Honorierung von Planungs- und Überwachungsleistungen auch bei Freianlagen verstärkt in den Blick. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen außerhalb der Regelungen der HOAI individuell vereinbart werden.
Bei Objekten der Freianlagen sind zur Bestimmung der Honorargrundlage anrechenbare Kosten maßgeblich und ihre zutreffende Ermittlung für das Honorar von Bedeutung. Auf die Abrechnungsregelungen der HOAI kann auch nach dem EuGH-Urteil in den vertraglichen Vereinbarungen über Planungsleistungen, ebenso wie der Regelungsrahmen der HOAI insgesamt, Bezug genommen werden.
Mit der Leistungsvereinbarung verbundene Fragestellungen der Objektbildung, der Objektzuordnung und -abgrenzung sind bei einer Honorarvereinbarung von Interesse. Damit verbunden ist die Ermittlung und Zuordnung anrechenbarer Kosten zum jeweiligen Objekt.
Das Seminar behandelt zu diesen Fragestellungen u. a.:
· Die Objektdefinition für Freianlagen
· Spezifische Regelungen im Leistungsbild Freianlagen
· Die Zuordnung und Abgrenzung der Objekte der Freianlagen gegenüber Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken
· Die Bemessung anrechenbarer Kosten der Freianlagen
· Die Abgrenzung zu anderen Objekten innerhalb von Freianlagen
· Die Honorierung von Technischen Anlagen in Freianlagen
Zeitliche Abfolge:
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr
Das Seminar beinhaltet interaktive, seminaristische Kommunikationsformen und bietet Gelegenheit für individuelle Fragen.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Online-Seminar:
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); außerdem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' (Windows/Mac) durch. Testen Sie über zoom.us/test, ob Ihr Computer alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Wir versenden 3 Tage vor dem Online-Seminar die Zugangsdaten und ggf. weitere Informationen an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person.
Weitere technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Dipl.-Ing. D. Herrchen, Landschaftsarchitekt und ö.b.u.v. SV für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten
30.00 € für arbeitslose Absolvent*innen
65.00 € für Absolvent*innen