Am 1.11.2020 ist das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ kurz GEG in Kraft getreten. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetz sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.
Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, welche das energetische Niveau eines „Niedrigstenergiegebäudes“ von den Mitgliedsstaaten fordert. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mitgeltenden Normen in Bezug genommen. Insbesondere wird auf die für 2023 geplante Änderungsnovelle zum GEG eingegangen.
Aufbauend zu den Planungsphasen: Vorentwurfs- Entwurfs- und Ausführungsplanung werden die Wechselwirkungen zwischen Energiesparrecht und Gestaltung auf der einen und Gestaltung und technischer Gebrauchstauglichkeit auf der anderen Seite mit dem Ziel vorgestellt, bewusster und zielgerichteter zu planen.
Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
· Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
· Ausblick auf die Neuerungen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
· Folgen für die Anwendung erneuerbarer Energien
· Anforderungsgrößen und Nachweismöglichkeiten sowie Neuerungen der
DIN V 18599: 2018-09
· die neue DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06 im Zusammenhang mit Wärmedämm- und Wärmebrückenkonzepten – Auswirkungen für Planung- und Ausführung
· Dichtheits- und Lüftungskonzepte, Auswirkungen der neuen DIN/TS 4108-8 in Bezug auf Lüftungskonzepte und die neue Messnorm: DIN EN ISO 9972
· Konkretisierungen im Kontext mit Änderungen von Bauteilen bestehender Gebäude
· neue Nachweisführung für Ausbau und Gebäudeerweiterungen; was ist nachzuweisen bei Nutzungsänderungen?
· Befreiungen und Ausnahmen, Innovationsklausel
Zeitliche Abfolge:
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr
Das Seminar beinhaltet interaktive, seminaristische Kommunikationsformen und bietet Gelegenheit für individuelle Fragen.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Online-Seminar:
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); außerdem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' (Windows/Mac) durch. Testen Sie über zoom.us/test, ob Ihr Computer alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Wir versenden 3 Tage vor dem Online-Seminar die Zugangsdaten und ggf. weitere Informationen an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person.
Weitere technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Dipl.-Ing. S. Horschler, Architekt, staatlich anerkannter SV für Schall- und Wärmeschutz
30.00 € für arbeitslose Absolvent*innen
65.00 € für Absolvent*innen