Die europäischen Naturschutzbestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) sind in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Prüfgegenstand bei Infrastrukturprojekten und in der Bauleitplanung geworden. In Nordrhein-Westfalen sind die EU-Richtlinien mit den Verwaltungsvorschriften VV-Habitatschutz und VV-Artenschutz umgesetzt worden. Diese Vorgaben stellen Planer, Vorhabenträger und Behörden vor große Herausforderungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis.
In dem Seminar werden die fachlichen und rechtlichen Grundlagen des europäischen Naturschutzes vermittelt. Dabei stehen die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) und die Artenschutzprüfung (ASP) im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Inhalte der Veranstaltung sind u. a.:
Notwendigkeit des Habitat- und Artenschutzes
Ablauf und Inhalte einer FFH-VP
Fachliche Grundlagen zum Habitatschutz
Ablauf und Inhalte einer ASP
Fachliche Grundlagen zum Artenschutz
Anwendung von Arbeitshilfen / Fachinformationssystemen des Landes NRW
Entsprechend § 9 der Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW ist diese Veranstaltung für Absolventen der Fachrichtung Stadtplanung dem Themengebiet „Planungs- und Baurecht“ zugeordnet.
Referent
Dr. E.-F. Kiel, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
Kosten
65,-- EURO für Absolventen und Absolventinnen