Planerinnen und Planer müssen sich zur fehlerfreien Ausübung ihres Berufes insbesondere in zwei Rechtsgebieten gut auskennen: Während der Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung für den Bauherrn bedürfen sie detaillierter Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, während der Vergabe und Bauleitung detaillierter Kenntnisse des privaten Baurechts. Das Seminar soll einer Einführung in das private Baurecht dienen und eine Übersicht über die praxisrelevanten Problematiken geben.
Privates Baurecht
(im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen und der Bauleitung):
Leistungsumfang des Planervertrages · Verhältnis von BGB zu VOB/B · Rechtsnatur der VOB/B
Umgang mit den Themen:
Leistung · Nachträge · Vergütung · Leistungsstörungen · Mängel · Behinderung · Bedenken · Haftung · Kündigung · Abnahme · Sicherheiten · Vertragsstrafen · Praktischer Umgang mit VOB/B und BGB – Baurecht
Bitte Gesetzestexte (BGB, VOB/B, HOAI) mitbringen!
Entsprechend § 9 der Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW ist diese Veranstaltung für Absolventen der Fachrichtung Stadtplanung dem Themengebiet „Planungs- und Baurecht“ zugeordnet.
Referent
W. Frhr. Schenck zu Schweinsberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kosten
65,-- EURO für Absolventen und Absolventinnen