HOAI 2021
Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Damit konnte die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die Anpassung der HOAI ist Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019, in dem er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure für mit EU-Recht unvereinbar erklärt hatte.
Die Akademie hat daher Seminare für Sie vorbereitet, die auf die HOAI-Novelle 2021 Bezug nehmen.
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