GModG und BEG 2026 - Das Wichtigste für die Planungspraxis (halbtags)

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Zwei kurzfristig wirksam werdende Änderungen im Energie- und Förderrecht prägen derzeit die Anforderungen an energieeffizientes Bauen und Sanieren. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und den reformierten Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) treten innerhalb kurzer Zeit wesentliche Neuerungen in Kraft. Diese wirken sich unmittelbar auf Planung, Nachweisführung und Förderpraxis aus.

 

Die Veranstaltung bietet in zwei Teilen einen kompakten Überblick über die aktuellen gesetzlichen und förderrechtlichen Änderungen. Sie erläutert zentrale Neuerungen und zeigt, welche Konsequenzen sich daraus für die Anwendung im Planungsalltag ergeben.

 

Teil 1: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Mit dem am 10.07.2026 verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) steht eine weitere Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes unmittelbar bevor.

 

Für Neubauten verändert sich das Nachweisverfahren nur in Teilen. Zugleich führen das neue Referenzgebäude und angepasste Grenzwerte zu veränderten Rahmenbedingungen in der Planungspraxis.

 

Darüber hinaus enthält die Novelle zahlreiche Regelungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Dazu zählen neue Fristen, Stufenpläne sowie deutlich geänderte Anforderungen an Energieausweise.

 

Teil 2: BEG 2026 – neue Förderbedingungen für Neubau und Sanierung

Mit der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen, und auch die FAQ wurden aktualisiert.

 

Die Grundstruktur der Förderung bleibt erhalten und alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig; zahlreiche Details wurden jedoch angepasst. Änderungen betreffen unter anderem Förderstufen, Boni, Zinssätze, Höchstgrenzen sowie Anforderungen an Effizienzhäuser und Effizienzgebäude.

 

Überarbeitet wurden außerdem die Regelungen für „Worst Performing Buildings“ sowie die Förderung von Heizungsmaßnahmen.

 

Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Anforderungen der Programme BEG-WG, BEG-NWG und BEG-EM. Zugleich wird aufgezeigt, wie die praktische Umsetzung über KfW und BAFA erfolgt.

 

Diese Veranstaltung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 UE (Wohngebäude), 4 UE (Nichtwohngebäude) und 4 UE (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.  

Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr

Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.

Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.

Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.

Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.

Details

V.-Nr.26001269


TerminMi., 26.08.2026

Zeit09:00 - 12:30

OrtOnline

ArtOnline-Halbtagsveranstaltung
Fortbildung
Zusatz-Angebot


Pkt./Ustd.4


Kosten

Mitglied70,00 €

Gast140,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


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Referent

Dipl.-Ing. Friedrich Fath

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