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Auswirkungen der Digitalisierung auf Architektenverträge (Abendveranstaltung)*

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Ein aktuelles Thema im Architektenvertragsrecht sind die Auswirkungen der Digitalisierung auf Architektenverträge. In der heutigen Zeit, in der Technologie eine immer größere Rolle spielt, sind folgende Aspekte relevant:

 

1. BIM (Building Information Modeling):

Die Verwendung von BIM-Software zur Planung und Ausführung von Bauprojekten hat erhebliche Auswirkungen auf Architektenverträge. Es geht um die Integration von BIM in Verträge, die Definition von Verantwortlichkeiten und die Klärung von Haftungsfragen im Zusammenhang mit BIM-Daten. Vertragsrechtliche Regelungen sind unerlässlich, um die Datenhoheit und IT-Sicherheit in BIM-Projekten zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP) als vertragsbegleitende Dokumente. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vergütungsfrage und der Abgrenzung zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß HOAI im BIM-Kontext.

 

2. Datenschutz:

Die digitale Speicherung und Übertragung von Plänen und Daten erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung des Datenschutzes. Architekt:innen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten geschützt sind. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für Architekturbüros. Relevant ist hierbei die Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten (z.B. Kunden- und Mitarbeiterdaten) und reinen Projektdaten. Ein zentraler Punkt ist die korrekte Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit Dritten, die personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. Cloud-Dienste). Zudem sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten vertraglich abzusichern.

 

3. Künstliche Intelligenz (KI):

KI spielt auch in der Architekturplanung eine immer bedeutendere Rolle. Obwohl sich die Technologie noch im Entwicklungsstadium befindet, kann sie bereits heute viel zur Lösung praktischer Probleme beitragen und bei der Visualisierung von Architekturvisionen helfen. Aber die Verbindung der Anwendung und der vertraglichen Lösung wirft auch Fragen auf. Der Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Vorentwurfsgenerierung und Planungsoptimierung eröffnet neue Möglichkeiten, erfordert jedoch eine Klärung der urheberrechtlichen Zuordnung der durch KI erstellen Planungsleistungen. Es muss vertraglich definiert werden, wer für Fehler haftet, die aus dem Einsatz von KI-generierten Inhalten resultieren – der Architekt / die Architektin als Anwender:in oder der Anbieter des KI-Tools? Die korrekte Formulierung von Prompts und die damit verbundene Steuerung des Planungsprozesses sind ebenfalls Gegenstand der vertragsrechtlichen Verantwortung.

 

Der Referent erläutert die rechtlichen Prämissen und gibt Beispiele für die vertragliche Lösung.

Teil 1: 17.30 – 19.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 19.30 – 21.00 Uhr

Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.

Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.

Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.

Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.

Details

V.-Nr.26001185


TerminMo., 29.06.2026

Zeit17:30 - 21:00

OrtOnline

ArtOnline-Abendveranstaltung
Fortbildung


Pkt./Ustd.4


Kosten

*Bonusseminar

Mitglied80,00 €

Gast160,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


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Referent

Dr. jur. Felix Nieberding, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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