Denkmalpflege aktuell - Handlungsweisen, Möglichkeiten und Grenzen in der Praxis (Abendveranstaltung)

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Das Aufgabengebiet „Bauen im Kontext“ nimmt im Berufsfeld von Architektinnen und Architekten einen zunehmenden Anteil innerhalb der Planungsaufgaben ein. Daher gewinnen auch die zu berücksichtigen Belange des Denkmalschutzes an Bedeutung. Da die Bau- und Sanierungsmaßnahmen an einem Denkmal dem Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) unterliegen, muss für diese Maßnahmen vom Planenden eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde eingeholt werden. Daher ist die Kenntnis der Arbeits- und Denkweise der praktischen Denkmalpflege von entscheidender Bedeutung, um in einem gemeinsamen Dialog zwischen Architekt:in und Denkmalpfleger:in die beste Lösung zu erarbeiten.

 

Die Veranstaltung hat das Ziel, die vorhandenen denkmalpflegerischen Kenntnisse der Seminarteilnehmenden zu vertiefen und die planerischen Möglichkeiten des rechtlichen Rahmens des DSchG NRW auszuloten. Dementsprechend liegt der besondere Fokus der Veranstaltung auf den Paragraphen §§ 7, 8, 9, die für alle Planer wichtig sind.

Sie regeln den Erhalt, die Möglichkeiten einer (Um-)Nutzung und letztendlich die notwendige Erlaubnis über die geplanten Sanierungsmaßnahmen. Diese Themen werden an unterschiedlichen Projekten und Planungen dargestellt, in denen die Handlungsweise der Denkmalpflege, deren Möglichkeiten und Handlungsspielräume, aber auch ihre Grenzen aufgezeigt werden. Nur zu oft steht die Frage im Raum: „Was ist eigentlich (wirtschaftlich) zumutbar?"

 

Der praktische Teil des Abends beschränkt sich nicht auf einen Monolog des Referenten, sondern liefert mit seinen Beispielen einen Impuls für einen offenen Austausch und Diskussion mit den Teilnehmenden über die wichtigen Themen der aktuellen Denkmalpflege. Je nach Zeitfortschritt im Themenablauf können hier auch die Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibungen, das Thema der sog. „Denkmal-AFA“, gestreift werden.

 

Die Veranstaltung gliedert sich in folgende drei Themen-Blöcke:

· Kurze, einleitende Darstellung des behördlichen Aufbaus der Denkmalpflege

· Darstellung der für die Planenden wichtigen Paragraphen des DSchG NRW: §§ 7, 8 u. 9 (Erhaltungspflicht, sinnvolle Nutzung, Erlaubnis für Veränderungen und Umnutzungen)

· Beispiele aus der gebauten Praxis

Teil 1: 18.00 - 19.30 Uhr
15 min. Pause
Teil 2: 19.45 - 21.15 Uhr

Details

V.-Nr.26001137


TerminMi., 20.05.2026

Zeit18:00 - 21:15

OrtDüsseldorf

ArtAbendveranstaltung
Fortbildung


Pkt./Ustd.4


Kosten

Mitglied70,00 €

Gast140,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


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Referent

Dr. phil. Dipl.-Ing. Thomas Werner, Architekt, Stadtkonservator Köln

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