
Neue Regeln für öffentliche Ausschreibungen - Die Vergaberechtsreform 2026
Die Spielregeln für die öffentliche Beschaffung ändern sich rasant. Einige Anpassungen – wie erhöhte Schwellenwerte für Direktvergaben sowie digitale Verfahren – sind bereits wirksam, weitere Neuerungen gelten ab dem 01.01.2026.
Dieses Seminar bietet einen kompakten Überblick über die Vergaberechtsreform 2026. Behandelt werden die zentralen Änderungen, deren Auswirkungen auf Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sowie praxisrelevante Aspekte für eine rechtssichere und effiziente Auftragsbearbeitung. Dadurch lassen sich künftige Anforderungen besser einschätzen, Risiken frühzeitig erkennen und erfolgreich öffentliche Aufträge sichern.
Inhalte:
1. Ausschreibungen mit hohem Auftragswert („Oberschwellenbereich“):
a) Ab welcher Auftragssumme gelten welche Regeln?
b) Gibt es noch den Grundsatz der „losweisen“ Ausschreibung?
c) Reicht die Eigenerklärung aus oder bleibt die Masse von Eignungsnachweisen unentbehrlich?
d) Was bedeuten die Neuregelungen zu KI und Cybersicherheit für unsere Branche?
2. Kleinere Ausschreibungen mit niedrigerem Auftragswert („Unterschwellenbereich“):
a) Keine UVgO mehr! Gibt es noch ein Ausschreibungsverfahren?
b) Welche neuen Regeln gibt es in NRW bei „kleineren“ Ausschreibungen aufgrund der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände?
c) Grundsätze des Wettbewerbs, der Wirtschaftlichkeit, der Transparenz und der Gleichbehandlung bei Kommunen ohne Ausschreibungs-Satzung
3. Erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung von Planungsaufträgen – was müssen Architektur- und Planungsbüros ab dem 01.01.2026 in NRW beachten?
Diese Fragestellungen werden im Rahmen des Seminars praxisnah behandelt.
Teil 1: 10.00 – 11.30 Uhr
15 min. Pause
Teil 2: 11.45 – 13.15 Uhr
45 min. Pause
Teil 3: 14.00 – 15.30 Uhr
15 min. Pause
Teil 4: 15.45 – 17.15 Uhr
Details
V.-Nr.26001090
TerminDi., 03.03.2026
Zeit10:00 - 17:15
OrtDüsseldorf
ArtSeminar
Fortbildung
Zusatz-Angebot
Pkt./Ustd.8
Kosten
Mitglied130,00 €
Gast260,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Referent
Dr. Michael Terwiesche, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht