Anschnitt

Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen (halbtags)

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Zum Gelingen der Energiewende wurden in den letzten Jahren rechtliche Veränderungen auf den Weg gebracht, die inzwischen in fast allen Landesbauordnungen ihren Niederschlag gefunden haben. Auch Nordrhein-Westfalen hat die zuvor freiwillige Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) nun verpflichtend vorgeschrieben.

 

In der Änderungsnovelle der BauO NRW 2018 vom 01.01.2024 wurden PV-Anlagen an Gebäuden von der Genehmigungspflicht befreit. Gleichzeitig wurden Vorgaben in Bezug auf Abstandsflächenregelungen zu Brandwänden gestrichen, was allerdings nicht von den Vorgaben von § 3 (Allgemeine Anforderungen) und § 14 BauO NRW (Brandschutz) entbindet.

 

Im Juni 2024 wurde in NRW die Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach §§ 42a und 48 der Landesbauordnung verabschiedet, welche die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen konkretisiert und Details regelt.

 

Die Verfahrensfreiheit führt im Regelfall dazu, dass weitere rechtliche Rahmenbedingungen öfter außer Acht gelassen werden, dabei sind Planerinnen und Planer auch beim Einsatz regenerativer Energien in der Verantwortung, die grundsätzlichen Schutzziele der Landesbauordnung zu erfüllen.

 

Das Seminar wirft neben den gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene einen Blick auf die Publikationen der deutschen Sachversicherer im Zusammenhang mit Brandereignissen von PV-Anlagen. Es gibt Erläuterungen zum Aufbau von PV-Systemen und der damit einhergehenden Gefahr der Lichtbogenbildung sowie zu der Gefährdung für Rettungskräfte im Schadensbrandfall und die Planungsanforderungen für wirksame Löscharbeiten.

 

Im Seminar wird außerdem ein Blick auf die Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (VVTB), die Verordnung über elektrische Betriebsräume, der Einfluss von PV-Anlagen auf die Entrauchung von Gebäuden über Dachflächen sowie die zu beachtenden VDE-Richtlinien geworfen. 

 

Dieses Seminar verbessert die Voraussetzungen zur Anerkennung als „Staatlich anerkannte:r Sachverständige:r für die Prüfung des Brandschutzes“ und ist als Vorbereitung auf die Sachkundefeststellung zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige:r für den vorbeugenden Brandschutz geeignet.

 

Weitere Seminare zum Thema Brandschutz finden Sie unter www.akademie-aknw.de/brandschutz.

Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr

Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.

Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.

Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.

Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.

Details

V.-Nr.25001375


TerminDi., 16.12.2025

Zeit09:00 - 12:30

OrtOnline

ArtOnline-Halbtagsveranstaltung
Fortbildung


Pkt./Ustd.4


Kosten

Mitglied60,00 €

Gast120,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


Statusdurchgeführt

Referent

Dipl.-Ing. Arne Schneiders, Architekt

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