
Honorarrecht aktuell
Im Jahr 2019 hat der EuGH festgestellt, dass die HOAI in der damaligen Fassung (HOAI 2013) europarechtlich unzulässig ist. Der Gesetzgeber hat daraufhin die HOAI 2021 an die europarechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Für Altfälle hat der BGH aber entschieden, dass das damals verbindliche Preisrecht nach wie vor noch anzuwenden ist. Welche Folgen ergeben sich daraus für die Praxis?
Das Seminar befasst sich mit den maßgeblichen Regelungen in den verschiedenen Fassungen der HOAI und zeigt für schwierige Vorschriften praktikable Lösungswege auf. Dabei werden Fragen der Objektabgrenzung, der Berechnungsgrundlagen und insbesondere zu den anrechenbaren Kosten beleuchtet. Soweit sich eine Neufassung der HOAI abzeichnen sollte, wird sich das Seminar auch damit befassen.
Die preisrechtliche Bedeutung der verschiedenen Fassungen der HOAI
· Honorarvereinbarung nach den verschiedenen Fassungen der HOAI
· Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das Preisrecht der HOAI
· Berechnungsgrundlagen nach der HOAI
· Die honorarrechtliche Bedeutung des Begriffs „Objekt“
· Kritische Auseinandersetzung mit dem Kostenberechnungsmodell
· Anrechenbare Kosten
· Honorare bei Planungsänderungen
· Honorar beim Bauen im Bestand
Bitte eine Textausgabe der HOAI bereithalten.
Teil 1: 10.00 – 11.30 Uhr
15 min. Pause
Teil 2: 11.45 – 13.15 Uhr
45 min. Pause
Teil 3: 14.00 – 15.30 Uhr
15 min. Pause
Teil 4: 15.45 – 17.15 Uhr
Details
V.-Nr.25001366
TerminMi., 10.12.2025
Zeit10:00 - 17:15
OrtDüsseldorf
ArtSeminar
Fortbildung
Pkt./Ustd.8
Kosten
Mitglied140,00 €
Gast280,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Statusdurchgeführt
Referent
Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, Architekt, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger