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Abnahme und Mängelhaftung beim Bau- und Architektenvertrag*

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Ziel des Seminars ist die Unterrichtung der Seminarteilnehmenden über die Bedeutung der Mängelhaftung (Gewährleistung) und der Haftung der Architektinnen und Architekten beim Architekten- und Bauvertrag. Ausgangspunkt ist dabei die rechtssichere Definition der vertraglichen Sollbeschaffenheitsvereinbarung unter dem Blickwinkel der aktuellen Rechtsprechung sowie der aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung.

 

· Sollbeschaffenheit der Architektenleistung

· Abnahme „als Dreh- und Angelpunkt“ des Baurechts

· Begriff und Arten der Abnahme

· Begriff des Bauvertrages

· Begriff und Arten des Baumangels

· Gewährleistungs-/Mängelansprüche beim Bau- und Architektenvertrag

· Haftung der Architektinnen und Architekten

· Pflichten der Architektinnen und Architekten

· Verjährung von Ansprüchen

· Urheberrechtliche Fragestellungen

· Die Berufshaftpflichtversicherung

 

Bei ca. 20 % aller Zivilrechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten handelt es sich um Bauprozesse. Aufgrund der Krise der Bauwirtschaft sowie der damit einhergehenden Insolvenzen, gerade im Baugewerbe, tendieren Bauherren in der weit überwiegenden Zahl dieser Bauprozesse dazu, Architektinnen und Architekten in diese Prozesse einzubeziehen. Dies geschieht im Wege der unmittelbaren Inanspruchnahme sowie im Wege von Streitverkündungen. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist regelmäßig die Absicht, die „hinter dem Architekten stehende“ Berufshaftpflichtversicherung der Architektinnen und Architekten „ins Haftungs-Boot“ zu holen.

 

Für die Praxis der Architektinnen und Architekten ist es daher von gesteigertem Interesse, Art und Umfang der eigenen Haftung sowie des eigenen Versicherungsschutzes zu kennen. Ziel des Seminars ist es, das Gefahrenbewusstsein zu schärfen und praxisorientierte Hilfestellungen zur Vermeidung von Haftungsrisiken zu geben. Dies gilt insbesondere für bauleitende Architektinnen und Architekten.

Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr

Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.

Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.

Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.

Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.

Details

V.-Nr.25001350


TerminDo., 27.11.2025

Zeit09:00 - 17:00

OrtOnline

ArtOnline-Seminar
Fortbildung


Pkt./Ustd.8


Kosten

*Bonusseminar

Mitglied130,00 €

Gast260,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


Statusdurchgeführt

Referent

Prof. Frank Siegburg, Rechtsanwalt

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