
Praktische Anwendung der VOB Teil B und C in der Objektüberwachung
Die Teile B und C der VOB sind Bestandteil von sehr vielen Bauverträgen. Speziell für objektüberwachende Architektinnen und Architekten sind zumindest grundlegende Kenntnisse der „Werkzeuge“ innerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingung bedeutend. Während des Seminars werden die wichtigsten Paragrafen vorgestellt und mit vielen Praxisbeispielen kommentiert. Es wird auf das juristische Baustellenmanagement von Teil B eingegangen und dazu der Teil C mit vielen interessanten Abrechnungs- und Ausschreibungstipps besprochen.
Seminarinhalte sind u. a.:
· Die VOB als Allgemeine Geschäftsbedingung:
Was genau bedeutet das?
Wie tiefgreifend kann die VOB im Bauvertrag abgeändert werden?
· Einseitige Leistungsbestimmung des Auftraggebers:
Wie weit geht dieses Recht des AG?
· Leistungsverweigerung durch den Auftragnehmer:
Wann darf der AN seine Leistung verweigern?
· Mitteilungs- und Prüfungspflichten des Auftragnehmers:
Wie und wann muss sich der AN schriftlich absichern?
Hat der AN/Bieter bereits vorvertragliche Verpflichtungen?
· Was ist eine Bedenkenanmeldung?
Wie muss sie verfasst werden?
· Fortführung der Bauarbeiten auch bei bestehenden Bedenken:
Welche Konsequenzen können entstehen?
· Wann ist der Auftragnehmer behindert?
Wie sichert der AN in diesem Fall seine Rechte?
Welche Ersatzmaßnahmen sind zumutbar?
· Mehr-, Minder- und zusätzliche Leistungen durch den AN:
Auf welcher Grundlage erfolgt die Vergütung?
Was bedeutet die zusätzliche Leistung für die Bauzeit?
· Einhaltung der Ausführungsfristen:
Was ist bei sehr kurzen Ausführungsfristen durch den Auftragnehmer unbedingt zu beachten?
· Der Auftragnehmer setzt Subunternehmer ein. Kann sich der Auftraggeber wehren?
· Richtiges Verhalten beim Erkennen eines Baumangels:
Wann ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft?
Wie funktioniert die Mangelanzeige?
Was ist bei der „Ersatzvornahme“ zu berücksichtigen?
· Wie stellt man Abschlags- und Schlussrechnungen auf?
Wann müssen diese gezahlt werden?
Was ist die Schlusszahlungserklärung?
· Hinweise zur richtigen Abrechnung bei diversen Gewerken der Kostengruppe 300/400
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.
Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Details
V.-Nr.25001342
TerminSa., 22.11.2025
Zeit09:00 - 17:00
OrtOnline
ArtOnline-Seminar
Fortbildung
Pkt./Ustd.8
Kosten
Mitglied140,00 €
Gast280,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Statusdurchgeführt
Referent
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke