Hinnehmbarkeit von Mängeln: Durchsetzbarkeit durch retrospektive Mangelrelativierung

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Geeignet als Sachverständigenfortbildung für ö.b.u.v. Sachverständige für Schäden an Gebäuden.

 

Viele Streitigkeiten am Bau beziehen sich auf Abweichungen, die die Nutzbarkeit oder das Erscheinungsbild nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Allerdings berechtigen bereits „kleine“ Mängel den Besteller zur Auswahl eines der Rechte, die ihm – zumindest nach § 634 BGB – (vermeintlich?) zustehen. Das ist jedoch unter Einbeziehung der gesamten gesetzlichen Situation unausgewogen, denn z. B. Art. 20a GG sowie die Gesetzgebung zur circular economy steht dem entgegen. Um dies auszutarieren, müssen insbesondere Baubeteiligte aktiv die Frage nach dem Ziel unter Einbeziehung der möglichen Unverhältnismäßigkeit stellen. Sonst werden sie – trotz Verletzung des Äquivalenzgebots – übermäßig belastet.

 

Der Schadenersatz nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten, also Ersatz von Kosten zur Beseitigung von Mängeln auf Grundlage von Kostenschätzungen oder Angeboten, ist nach dem BGH-Urteil (AZ VII ZR 46/17) vom 22.02.2018 aber nicht möglich.

 

Das Seminar beschäftigt sich mit Neuerungen im Umgang mit Mängeln, die wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit für den Auftraggeber oder wegen eines berechtigten Einwands eines unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden sollen. Im Seminar werden Verfahren vorgestellt, mit denen unter Berücksichtigung des Äquivalenzgebots die Minderwerte und die damit zusammenhängenden Minderungsbeträge ermittelt werden können. Die häufig unter vertragsunabhängigen (objektiven) Kriterien ermittelten, nur sehr kleinen Minderungsbeträge verlieren dabei an Bedeutung. Dazu werden neue Verfahren unter Berücksichtigung vertragsbezogener (subjektiver) Werteigenschaften vorgestellt, die bisherige Techniken ergänzen und zu akzeptablen Minderungsbeträgen führen.

 

Die Überlegungen werden jeweils an Beispielen erläutert: Risse, Abweichungen an der Oberflächenstruktur, Kratzer, Fliesen- und Natursteinbeläge.

 

Themen:

1. Mangel als (negative) Abweichung von

∙ vertraglich vereinbarter Beschaffenheit (subjektive Werteigenschaften),

∙ objektive und vertragsbezogene Einschränkung der Verwendungseignung (Fehler)

∙ Unterschreitung der vertragsbezogenen Bestellererwartung (nach Art des Werks)

 

2. Gebot zum Erhalt von Bauteilen und Bauprodukten:

Neubetrachtung der Mangelrechte nach BGB § 634 unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der europäischen Gesetzgebung für zirkuläres Bauen; notwendige Austarierung zwischen dem durch Zivilrecht und Rechtsprechung geschützten individuellen Verbraucherschutz sowie dem bislang unbeachteten gemeinschaftlichen Verbraucherschutz mit Reduktion von Ressourcenverbrauch, CO2-Ausstoß und Vermeidung von volkswirtschaftlichen Schäden

 

3. Variantenbildung und „gleichwertige“ Bauweisen

 

4. Fehlerbeseitigung durch Ausgleichsmaßnahme (Substitution)

 

5. Methoden zur Beurteilung der „Unverhältnismäßigkeit“, Voraussetzungen und variable Grenzen der dreistufigen Mangelbewertung

 

6. Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten: Kumulative Teilwertbetrachtung, Schlüssel zur Minderung

 

7. Ausstrahlungsfaktoren: Alternative zur Bezugsgrößenanpassung

 

8. Risikoanalysen als Grundlage von Schadensersatzüberlegungen

 

9. Merkantiler Minderwert: falls ja, nur bzgl. der Immobilie oder auch ein Haftungsanspruch gegenüber Baubeteiligten?

Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr

Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.

Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.

Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.

Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.

Details

V.-Nr.25001205


TerminDi., 02.09.2025

Zeit09:00 - 17:00

OrtOnline

ArtOnline-Seminar
SV-Fortbildung


Pkt./Ustd.8


Kosten

Mitglied170,00 €

Gast340,00 €

Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)


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Referent

Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden

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