
Der Architektenvertrag im Wandel*
Das Bauvertragsrecht und damit auch der Architektenvertrag sind in jüngster Zeit einem enormen Wandel unterzogen. Dies ist insbesondere auf das Inkrafttreten neuer Verordnungen, Gesetze und Normen zurückzuführen.
· Am 01.01.2018 ist das aktuelle Bauvertragsrecht in Kraft getreten, welches erstmals auch Regelungen für den Architektenvertrag in das BGB eingeführt hat.
· Im Dezember 2018 ist die aktuelle DIN 276 in Kraft getreten, die maßgeblich für die Kostenermittlung und Kostenkontrolle ist.
· Das am 01.11.2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches u. a. das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt hat, wurde novelliert und trat am 01.01.2024 in Kraft.
· Mit Urteil vom 04.07.2019 hat der EuGH (Rs.-C-377/17) festgestellt, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind.
· Dies hat zur Folge, dass der Verordnungsgeber zum Stichtag 01.01.2021 die 8. HOAI-Novelle erlassen hat. Die nächste HOAI-Novelle befindet sich bereits in Arbeit.
· Sodann hat der BGH weitere Entscheidungen zur Anwendbarkeit der HOAI getroffen, die den Pflichtenteil der Architektinnen und Architekten betreffen.
Sämtliche vorgenannten Faktoren haben sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Auftragnehmersicht unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung von Architektenverträgen. Dies gilt umso mehr, als auch die technische Fortentwicklung des Planungsprozesses als solche zwischenzeitlich Eingang in die Gestaltung von Architektenverträgen gefunden hat. Dies führt zu einer Vereinbarung von Leistungsbildern, die in erheblichem Maße von den bisher im Rahmen der Vertragsgestaltung gebräuchlichen Standardleistungsbildern der HOAI abweicht.
Die vorstehend erwähnten Neuerungen werden im Zuge der Seminarveranstaltung dargestellt, um sodann die Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung beim Architektenvertrag aufzuzeigen. Ziel der Seminarveranstaltung soll es sein, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, bei der zukünftigen Vertragsgestaltung diesen Neuerungen gerecht zu werden.
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.
Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Details
V.-Nr.25001193
TerminMi., 09.07.2025
Zeit09:00 - 17:00
OrtOnline
ArtOnline-Seminar
Fortbildung
Pkt./Ustd.8
Kosten
Mitglied130,00 €
Gast260,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Referent
Prof. Frank Siegburg, Rechtsanwalt