
Windenergie und Naturschutz
Der im Rahmen der Energiewende forcierte Ausbau der Windenergie kann bei konkreten Vorhaben zu erheblichen Zielkonflikten mit dem Naturschutz führen. Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können zu Lebensraumverlusten, Störungen und Kollisionen WEA-empfindlicher Vogel- und Fledermausarten führen. Vor diesem Hintergrund haben das NRW-Umweltministerium (MULNV) und das Landesamt für Naturschutz (LANUV) einen Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) erarbeitet. In dem Leitfaden wird dargelegt, auf welche Weise die europarechtlichen Naturschutzvorgaben bei der Planung von Windenergie-Konzentrationszonen sowie in den WEA-Genehmigungsverfahren pragmatisch und zugleich rechtlich korrekt umgesetzt werden können. Er bietet den an Windenergie-Planungen Beteiligten einen gemeinsamen Rahmen für die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen, Bestandserfassungen und die Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten.
Der NRW-Leitfaden wird mittlerweile von der Rechtsprechung als „antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität“ bezeichnet, von dem nicht ohne weiteres abgewichen werden darf. Das Papier ist 2024 grundlegend überarbeitet worden und setzt die neuen Gesetzesvorgaben zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergievorhaben um (u. a. die neuen §§ 45b bis d BNatSchG sowie die EU-Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien („RED“).
In dem Seminar werden die wesentlichen Neuerungen des Leitfadens sowie die aktuelle Rechtsprechung und Fachgutachten vorgestellt. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungs-, Genehmigungs- und Landschaftsbehörden, die mit der Ausweisung von Windenergie-Konzentrationszonen und BImSchG-Genehmigungen von WEA befasst sind, sowie an Landschaftsarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner:innen.
Inhalte der Veranstaltung sind u. a.:
· Windenergieempfindliche Arten - Kriterien und Auswahl (u. a. Helgoländer Papier, Progress-Studie)
· Artenschutzprüfung (ASP) bei der WEA-Planung / Genehmigung
· Hinweise zur Auslegung der Artenschutzverbote
· Abschichtung der Sachverhaltsermittlung, Methodik der Bestandserfassung
· FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bei der WEA-Planung / Genehmigung
· Maßnahmen zur Vermeidung, Schadensbegrenzung / Risikomanagement, Monitoring
· Muster-Nebenbestimmungen für den Genehmigungsbescheid
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
60 min. Pause
Teil 3: 13.30 – 15.00 Uhr
30 min. Pause
Teil 4: 15.30 – 17.00 Uhr
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.
Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Details
V.-Nr.25001178
TerminFr., 27.06.2025
Zeit09:00 - 17:00
OrtOnline
ArtOnline-Seminar
Fortbildung
Pkt./Ustd.8
Kosten
Mitglied140,00 €
Gast280,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Referenten
- Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
- Dr. rer. nat. Matthias Kaiser, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW