Anschnitt

Innenraumgestaltung

Die Aufgaben von Innenarchitekt:innen sind heute nicht nur mit der Konzeption, Gestaltung und Realisierung von Innenräumen und raumbildenden Ausbauten verbunden, sondern insbesondere mit der Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestands. Innenarchitekt:innen und Architekt:innen passen Bauten zukunftsorientiert an die Auswirkungen des demografischen Wandels und veränderte Nutzungsanforderungen an. Bei einem zunehmend breitgefächerten Aufgabenspektrum in diesem Tätigkeitsfeld werden nicht nur technische und wirtschaftliche, sondern auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt und weiterentwickelt.

Nach der BauO NRW 2018 in der Fassung vom 02.07.2021 sind Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in Nordrhein-Westfalen „eingeschränkt“ bauvorlageberechtigt. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung zu erlangen. Darüber informiert Praxishinweis 35 (PDF) der AKNW. 

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