Generationengerechtes Bauen und die barrierearme, inklusiv konzipierte Gestaltung unserer gebauten Umwelt ist in einer alternden Gesellschaft zu einer grundlegenden Voraussetzung geworden. Ein Grundsatz des barrierefreien Bauens ist es, allen Menschen die Nutzung von Gebäuden und öffentlichen Orten ohne Einschränkung und ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Dies schon in der Planungsphase von Gebäuden zu berücksichtigen, ist bauordnungsrechtlich verankert. Eine besondere Herausforderung stellt die Weiterentwicklung des (geschützten) Gebäudebestandes dar. Den Bestand zeitgemäß weiterzuentwickeln und dabei auf barrierefreie Gestaltung zu achten, ist ökologisch, ökonomisch und sozial geboten und ein gutes Investment.
Generationsübergreifend funktionierende Wohnformen und Quartiere zu entwickeln, zählt daher zum zentralen und zukunftsorientierten Aufgabenspektrum von Architekt:innen und Planer:innen aller Fachrichtungen.