- öffentlich-rechtliche Grundlagen
- Sonderthemen der Stadtplanung
Städtebauliche Verträge - Gestaltung und Grenzen (halbtags)
Bauvorbereitungsverträge, Erschließungsverträge, Grabungsverträge, Umlegungsverträge, Baulandmodelle - städtebauliche Verträge gibt es mittlerweile in unzähligen Erscheinungsformen, und ihr Siegeszug hält weiter an. Städtebauliche Projekte werden heute kaum noch in Angriff genommen, ohne dass sich Investor und Kommune zuvor in detaillierten Vertragswerken verständigt haben.
Durch die Verträge werden private Bauherren und Projektträger, die von einer Bauleitplanung oder Baulandvergabe profitieren, zu städtebaulichen Verpflichtungen und Kosten herangezogen. Dadurch werden öffentliche Ressourcen geschont und häufig flexiblere und „passgenauere“ Lösungen erreicht, als durch ein einseitiges Vorgehen der Behörden.
Allerdings bewegen sich solche Kooperationen in einem Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und potenzieller Übervorteilung, da zwischen den Vertragsparteien meist ein strukturelles Ungleichgewicht besteht. Hieraus resultieren erhebliche rechtliche Risiken. Sie zu kennen und zu vermeiden, hilft kommunalen Verhandlern, Schaden für die öffentliche Hand und die von ihr verfolgten Allgemeininteressen abzuwenden. Ihre privaten Verhandlungspartner sollten die Grenzen zulässiger Vertragsgestaltungen ebenfalls genau kennen. Denn sie können Ihnen helfen, die Interessen des Vorhabenträgers besser zur Geltung zu bringen, als es in vielen städtebaulichen Verträgen geschieht.
Das Seminar gibt einen Überblick über verschiedene Erscheinungsformen und Gestaltungsmöglichkeiten städtebaulicher Verträge und möchte ein Problembewusstsein für die Grenzen dieser Handlungsform schaffen.
Diese Veranstaltung ist gem. § 10 DVO BauKaG NRW dem Themengebiet „Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens“ zugeordnet. Für Absolvent:innen und Junior-Mitglieder der Fachrichtung Stadtplanung ist diese Veranstaltung auch für das Themengebiet „Sonderthemen der Stadtplanung“ gem. § 10 DVO BauKaG NRW geeignet.
Teil 1: 09.00 – 10.30 Uhr
30 min. Pause
Teil 2: 11.00 – 12.30 Uhr
Hardware: Sie benötigen einen PC / Laptop mit stabilem Internetzugang und idealerweise ein Headset (alternativ: PC-Lautsprecher und Mikrofon oder Einwahl über Telefon); zudem ist die Verwendung einer Web-Cam empfehlenswert.
Software: Wir führen unsere Online-Seminare über die Software 'Zoom' durch. Wir empfehlen die Verwendung der kostenfreien App 'Zoom Workplace' (Download unter zoom.us/download ). Eine Browser-basierte Teilnahme ohne Installation der Software ist ebenfalls möglich, allerdings stehen dabei - abhängig vom verwendeten Browser und Ihren persönlichen Einstellungen - möglicherweise nicht alle Funktionen zur Verfügung. Prüfen Sie ggf. über zoom.us/test, ob Ihr Endgerät alle Voraussetzungen erfüllt.
Zugangsdaten: Die Zoom-Zugangsdaten werden der teilnehmenden Personen etwa drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet und parallel im persönlichen Benutzerkonto (unter ‘Meine Teilnahmen’ per Klick auf die entsprechende Veranstaltung) bereitgestellt.
Weitere grundlegende technische und organisatorische Hinweise zu unseren Online-Seminaren (insbesondere für unerfahrene Zoom-Nutzer:innen) haben wir für Sie in einem praktischen Info-PDF als Download zusammengefasst.
Details
V.-Nr.26001199
TerminDi., 07.07.2026
Zeit09:00 - 12:30
OrtOnline
ArtOnline-Halbtagsveranstaltung
Weiterbildung
Pkt./Ustd.4
Kosten
Absolvent:in / Junior-Mitglied30,00 €
arbeitslose:r Abs. / Junior-M.15,00 €
Preise umsatzsteuerfrei gemäß UStG § 4 Nr. 21 a) bb)
Referent
Dr. Marian Klepper, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht