Mitglied:

Als "Mitglied" bezeichnet die Akademie gGmbH Personen, die in der Architektenkammer NRW als eingetragene Mitglieder verzeichnet sind. Mitglieder können sich für alle Fortbildungen (F) sowie Aus- und Fortbildungen für Sachverständige (SV) anmelden. SV-Veranstaltungen können für den Nachweis der Fortbildungsstunden angerechnet werden. Eine Teilnahme an den Weiterbildungen für Absolvent*innen / Junior-Mitglieder (W) ist nicht möglich.

Ebenfalls werden Mitglieder der Ingenieurkammer Bau NRW oder Personen, die in eine der anderen Bundesarchitektenkammern eingetragen sind, als "Mitglied" akzeptiert und zahlen die entsprechende Teilnahmegebühr. In diesem Fall ist neben der Angabe der Mitgliedsnummer zusätzlich ein kurzer Hinweis auf die Kammerzugehörigkeit (z.B. 12345 AK Hessen) im Feld "Mitgliedsnummer" erforderlich.

Sonstige Teilnehmer:

"Sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer" sind Personen, die nicht als Mitglied in der Architektenkammer NRW, in der Ingenieurkammer Bau NRW oder in einer der anderen Bundesarchitektenkammern eingetragen sind. Sonstige Teilnehmer, d.h. interessierte Gäste können sich für Veranstaltungen der Fachbereiche Fortbildung (F) und Sachverständigen Aus- und Fortbildung (SV) ohne weiteres anmelden. Dagegen ist die Teilnahme an den Weiterbildungen für Absolvent*innen / Junior-Mitglieder (W) nicht möglich.

Absolvent*in / Junior-Mitglied:

Als "Absolvent*innen / Junior-Mitglieder" werden die Personen bezeichnet, die ein Studium im Bereich Architektur oder Stadtplanung abgeschlossen haben, aber noch nicht als Mitglied in der Architektenkammer NRW oder in einer der anderen Bundesarchitektenkammern eingetragen sind. Nach einmaliger Einsendung der Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlussurkunde (nicht: Zeugnis) an die Akademie können die Anmeldungen für Weiterbildungen für Absolvent*innen / Junior-Mitglieder (W) bearbeitet werden. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (F bzw. SV) ist zwar generell möglich, diese Veranstaltungen können aber in der Regel nicht für den Nachweis der erforderlichen 80 Ustd. Weiterbildung für den Kammereintrag angerechnet werden.