Die steuerliche Bewertung von Immobilien kann wegen erheblicher Pauschalierungen zu hohen Belastungen des Bürgers durch die Erbschaft-/Schenkungsteuer führen. Die steuerlich maßgebenden Immobilienwerte haben sich in der Vergangenheit mehrfach erhöht. Zuletzt ist zum 01.01.2016 das für steuerliche Zwecke maßgebende Sachwertverfahren in der Weise geändert worden, dass künftig aktuelle Wertansätze für die Gebäude durch eine laufende Anpassung mit Bauindices vorgesehen ist. Bei überhöhten Werten muss der Steuerzahler ein Gutachten eines Sachverständigen vorlegen, um die Steuer in der richtigen Höhe festsetzen zu lassen. Die Möglichkeiten für einen erfolgreichen Nachweis sind erheblich zugunsten des Bürgers ausgeweitet worden. Um die Escape-Klauseln zu nutzen, kommt der Steuerberater regelmäßig nicht am Gutachten eines Sachverständigen vorbei.
Das Seminar zeigt zunächst, welche Grundsätze das Finanzamt bei der steuerlichen „Bedarfsbewertung“ zu beachten hat. Dabei werden insbesondere die Regelungen dargestellt, die aufgrund der aktuellen Erbschaftsteuerrichtlinien zu beachten sind. Mit diesem Hintergrundwissen wird verständlich aufgezeigt, wann und wie der Gutachter in dem Bewertungsverfahren erfolgreich mitwirken kann. Das Seminar zeigt außerdem auf, wie der Sachverständige mit den unterschiedlichen Anwendungszeitpunkten der steuerlichen Bewertungsregeln umgehen kann und wo die Grenzen seiner Nutzungsmöglichkeiten im steuerlichen Bewertungsverfahren liegen.
Dieses Seminar der Veranstaltungsreihe „Die Wertermittlung von Grundstücken“ dient als Teil der dritten Stufe zur Einarbeitung in die Tätigkeit als „Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken“. Die Lehrinhalte können als ein weiterer Baustein für die Vorbereitung auf die Prüfung zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung bei der Kammer angesehen werden. Für die Teilnahme sind die Vorkenntnisse des Grundlagenseminars erforderlich.
Diese Veranstaltung wird von
HypZert als Fortbildung anerkannt.
Referent
Dipl.-Finanzwirt W. Mannek
Kosten
150,-- EURO für Mitglieder der AKNW
300,-- EURO für sonstige Teilnehmer