Am 1. Juli 2012 ist eine neue Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort in Kraft getreten. Das Bundeswirtschaftsministerium verbessert damit die Förderkonditionen für die Beratungszuschüsse und ändert gleichzeitig die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung.
Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung bei Ein- und Zweifamilienhäusern betrug bislang 300 EUR und wird nun auf 400 EUR angehoben, für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Betrag von 360 EUR auf künftig 500 EUR. Weitere Boni werden für Thermografie und Stromsparberatungen gewährt.
Die Antragsstellung und Vorgangsabwicklungen erfolgen ausschließlich durch ein Onlineportal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie beschreibt die Mindestanforderungen an eine Vor-Ort-Beratung.
Wer die Registrierung bis zum Jahresende (31.12.2012) anstrebt, wird noch nach der bisherigen Förderrichtlinie beurteilt und benötigt als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz eine 60 Unterrichtsstunden umfassende Fortbildung.
Für Neuregistrierungen ab dem 1. Januar 2013 erhöht sich der nachzuweisende Fortbildungsumfang für diese Sachverständigen auf 70 Unterrichtsstunden. Zudem muss dann zusätzlich eine schriftliche Abschlussprüfung erfolgreich absolviert werden.
Die Akademie der Architektenkammer NRW gGmbH möchte in Ihrem Interesse die Übergangslösung bis zum 31.12.2012 nutzen und bietet Ihnen in Kooperation mit der Energieagentur NRW und der Akademie der Ingenieurkammer NRW kurzfristig einen Lehrgang zum Vor-Ort-Berater (BAFA) an.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleibt weiterhin zuständig für die Feststellung der Antragsberechtigung.
Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss des Lehrganges bis zum 31.12.2012 Ihre Online-Registrierung beim BAFA erfolgen und die Beraternummer vergeben sein muss, um die Anforderungen der Übergangsregelung zu erfüllen. Nachweise und Erstförderantrag können dann anschließend noch vorgelegt bzw. gestellt werden.
Die öffentliche Ausweisung der sog. „BAFA-Beraterliste“ durch das Bundesamt wurde zum 1. Juli 2012 eingestellt. Die AKNW führt daher eine Liste ihrer Mitglieder, die als BAFA-Berater beim Bundesamt antragsberechtig sind und weist sie auf der neu gestalteten Homepage als Vor-Ort-Berater aus. Damit bietet die Kammer eine kostenfreie Alternative zu einer von der Deutschen Energieagentur geführten Expertenliste. Zur Abwicklung der Vor-Ort-Beratung ist ein Eintrag in die mit Eintragungsgebühren und Folgekosten verbundene Liste der DENA weder maßgeblich für die Förderantragsstellung noch für die Berechtigung als Berater.
Die Teilnahme ist ausschließlich für Kammermitglieder möglich, die zugleich eine Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 SV-VO NRW vorweisen können.
Aufgrund der Vorkenntnisse dieser Teilnehmergruppe konzentriert sich der 6-tägige Lehrgang auf die Themenbereiche Haustechnik und erneuerbare Energien sowie spezielle Anforderungen an Energieberatungen. Er gilt als Nachweis der im Rahmen der Förderrichtlinie geforderten besonderen Fachkenntnisse.
Inhalte des Lehrgangs:
Anforderungen an eine Energieberatung
Grundlagen haustechnischer Anlagen:
Konventionelle Anlagen zur Wärmeversorgung und deren Bewertung
Solartechnik, Wärmepumpen, Biomasse und BHKW
Lüftungstechnik für Wohngebäude
Der Vor-Ort-Termin und dessen Auswertung
Softwareeinsatz zur Energieberatung
Berechnung und Bewertung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen
Berichterstellung
Eine Teilnahme an allen Seminartagen ist verpflichtend, da nur dann die zur Vorlage beim BAFA erforderliche Bescheinigung ausgestellt werden kann. Neben dem Kenntnisnachweis gilt es noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, welche der Förderrichtlinie des BAFA entnommen werden können.
Die Richtlinien finden Sie hier:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/
Auf Grund der begrenzten Teilnehmerkapazitäten im Rahmen der Übergangsregelung empfehlen wir Ihnen eine möglichst kurzfristige Anmeldung.
Referenten
Dipl.-Ing. H.-D. Meyer
Dipl.-Ing. M. Lichy
Kosten
720,-- EURO für Mitglieder der AKNW
EURO für sonstige Teilnehmer