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Seminar

Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren — Naturschutzfachliche und -rechtliche Anforderungen

V.-Nr.: 12 001 166
durchgeführt  durchgeführt
Termin: Fr., 31.08.2012
Ort: Düsseldorf
Zeit: 10.00-17.15
Ustd.: 8

Hinweis: Aus organisatorischen Gründen muss die Veranstaltung vom 22.06.2012 auf den 31.08.2012 verschoben werden.

Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) sind ein unverzichtbarer Prüfgegenstand in der Planungs- und Genehmigungspraxis. Die europäischen Vorgaben zum Artenschutz sind in Nordrhein-Westfalen mit der Verwaltungsvorschrift VV-Artenschutz umgesetzt worden, die im April 2010 in Kraft getreten ist. Bei der Planung von Infrastrukturprojekten und in der Bauleitplanung ist die überwiegende Zahl der Vorhaben von dieser neuen Vorschrift betroffen, mit der Folge, dass regelmäßig eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt werden muss.

Das Seminar soll im Rahmen einer Einführung in die Thematik die rechtlichen, fachlichen und methodischen Grundlagen für die Durchführung von Artenschutzprüfungen sowie für die Erstellung von Artenschutzgutachten vermitteln.

Inhalte der Veranstaltung sind u. a.:
Notwendigkeit des Artenschutzes aus rechtlicher und fachlicher Sicht
Ablauf und Inhalte einer ASP
Einbindung der ASP in Planungs- und Zulassungsverfahren
Die relevanten Schutzkategorien/planungsrelevante Arten
Fachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote
Anforderungen an die Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Ausnahmeverfahren
Aufbau und Inhalte eines Artenschutzgutachtens
Anwendung von Arbeitshilfen/Fachinformationssystemen des Landes NRW


Referent

Dr. E.-F. Kiel

Kosten

100,-- EURO für Mitglieder der AKNW
200,-- EURO für sonstige Teilnehmer

 

  • Landschaftsarchitekt/in
  • Stadtplaner/in



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