Abstandflächen dienen der Regelung von Gebäudeabständen und Grenzabständen. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus Gründen des Brandschutzes, aus sozialen Gründen, aus Gründen der ausreichenden Beleuchtung und Belüftung sowie aus städtebaulichen Gründen. Die Berechnung dieser Abstände ist elementarer Bestandteil der Genehmigungsplanung. Die Nichteinhaltung der Abstände führt zum Erfolg von Nachbarwidersprüchen und der Stilllegung von Bauvorhaben und birgt ein sehr hohes Regressrisiko. In der Veranstaltung werden u.a. folgende Themenschwerpunkte unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen thematisiert:
Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von Gebäuden
Zur Frage Bestandsschutz bei Änderungen und Nutzungsänderungen
Wann muss, wann darf planungsrechtlich an die Grenze angebaut werden
Zur Problematik der Sicherung des Anbauens
Abstandflächen auf öffentlichen Flächen
Bemessung der Abstandflächen
Zur maßgeblichen Geländeoberfläche
Zur Berechnung asymmetrischer Giebelwände
Faktor der Bemessung
Zu den Begriffen Außenwand und Wandabschnitt
Zur Anrechnung von Vorbauten und Balkonen auf die Wandlänge
Zur Problematik gestaffelter Wände
Mehrfache Inanspruchnahme zur selben Grenze
Erker, Vorbauten, Dachaufbauten, Zwerchhäuser
Wirkungen von Gebäuden
Garagen, Abstellräume usw.
Sonderfälle in überwiegend bebauten Gebieten bzw. wenn ein B-Plan andere Festsetzungen trifft
Nachbarschutz
Die Veranstaltung dient thematisch insbesondere auch der Ausbildung und Fortbildung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes.
Referenten
Ministerialrat J. Rübel, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW
Dr. G.-U. Kapteina, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Kosten
120,-- EURO für Mitglieder der AKNW
240,-- EURO für sonstige Teilnehmer